Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen

Nicht für alle Geringqualifizierten kommen die klassischen Wege zu einem Berufsabschluss in Frage. Hier setzen berufsanschlussfähige Teilqualifikationen an.

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Jede Teilqualifizierung muss so konzipiert sein, dass sie den Teilnehmenden die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die einzelnen Teilqualifikationen müssen in der Summe alle Aspekte eines Berufsbilds abdecken. Der Berufsabschluss wird über eine Externenprüfung ermöglicht.

Kennzeichen berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Das zeichnet sie aus:

  • positiv:Sie sind konzeptionell auf einen Ausbildungsberuf ausgerichtet
  • positiv:Kompetenzen werden nach festgelegten Qualitätskriterien festgestellt
  • positiv:Es werden aussagefähige und strukturierte Zertifikate vergeben
  • positiv:Sie entsprechen den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen, Umsetzungshilfen sowie spezifische Handreichungen für jeden Beruf finden Sie in unserem Download-Center.

Informationen herunterladen

Beispiele für überregionale Weiterbildungsangebote, die als berufsanschlussfähige Teilqualifikationen gelten:

Anpassungsqualifizierungen, wie sie etwa im kaufmännischen Sektor, bei Kraftfahrerinnen beziehungsweise Kraftfahrern oder im Bereich Schweißen üblich sind, stellen keine Teilqualifizierung dar, wenn sie

  • negativ:nicht in die Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufs eingebettet sind und
  • negativ:nicht zu einer Reihe weiterer Teilqualifikationen im Berufsbild gehören.

Umfangreiche Erfahrungswerte durch Projekt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sammelte im Rahmen eines Projektes viele Erfahrungen mit berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen. Die wesentlichen Ergebnisse des Projektes finden Sie in der Zusammenfassung des Abschlussberichts.

Auf Basis der Projekterfahrungen wurden außerdem spezifische Handreichungen sowie Zertifikatsvorlagen erstellt. Diese Dokumente helfen Ihnen bei der Umsetzung im Rahmen der Erprobungsberufe.  

Tipp:Gut zu wissen: Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur muss einschätzen, ob es sich bei Ihrem Weiterbildungsangebot um eine Teilqualifikation nach den Kriterien der BA handelt. Diese Einschätzung können Sie beschleunigen: Füllen Sie das Formular Kurzdarstellung der beruflichen Teilqualifikation aus und senden Sie es an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner.