Kindergeld und Kinderzuschlag werden überwiesen und können nicht bar ausgezahlt werden. Im Laufe des Überweisungstages wird der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben und Sie können darüber verfügen.
Auszahlung nach Endziffern
Aus technischen Gründen überweist die Familienkasse die monatlichen Leistungen an ihre Kundinnen und Kunden nicht am selben Tag, sondern gestaffelt. Zur Strukturierung der Überweisungen zieht die Familienkasse die Endziffern der Kindergeldnummern heran.
Kundinnen oder Kunden mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung am Monatsbeginn. Anschließend werden die Leistungen für die Endziffer 1 ausgezahlt, gefolgt von den Überweisungen für die Endziffer 2. Die Auszahlungstermine der Kundinnen und Kunden mit der Endziffer 9 sind immer am Monatsende.
Wichtig:Wichtig: An Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang verschieben. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre Leistungen an einem bestimmten Tag des Monats überwiesen werden.
Erstmalige Auszahlung
Bei der Erstauszahlung erhalten Sie den vollen Monatsbetrag , auch wenn Ihr Anspruch auf diese Leistungen nur am letzten Tag des Monats erfüllt ist.
Ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 30. März geboren. Dann gilt: Sie erhalten für den März das volle Kindergeld und gegebenenfalls zusätzlich den vollen Kinderzuschlag.