Egal, ob Sie sich selbstständig machen oder beruflich umschulen, eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen oder in Elternzeit Kinder betreuen: Wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind, erwerben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls Sie arbeitslos werden, kann das ein finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Sie dieses Risiko verringern: Werden Sie arbeitslos, können Sie bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.
Sie müssen die freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit, Elternzeit, Umschulung oder der Beschäftigung im Ausland bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.