Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld infrage.
Wohngeld erhalten
Wohngeld steht Mieterinnen und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.
Leistungen für Kinder beantragen
Wenn Sie Kindergeld bekommen, haben Sie vielleicht Anspruch auf Kinderzuschlag. Informieren Sie sich auf der Seite Kinderzuschlag verstehen.
Erhalten Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld, können Sie für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dann erhalten Sie die vollen Kosten oder Zuschüsse zum Beispiel für:
- Schulausflüge
- Mittagessen in der Kita oder Schule
- Sportverein oder Musikschule
Welche Voraussetzungen gelten und wo Sie die Leistungen beantragen, erfahren Sie auf der Seite: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit Bürgergeld aufstocken
Falls Sie Wohngeld und Kinderzuschlag nicht bekommen, können Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Bürgergeld beantragen. Ansprechpartner dafür sind die Jobcenter. In welchen Schritten Sie dabei vorgehen, sehen Sie auf der Seite Bürgergeld beantragen.