Zwischen der Bundesagentur für Arbeit und privaten Arbeitsvermittlern in Deutschland besteht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Blick auf die Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den ersten Arbeitsmarkt.
So funktioniert die private Arbeitsvermittlung
Neben der Beratung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können Sie sich durch einen privaten Arbeitsmarktdienstleister bei der Jobsuche unterstützen lassen.
Private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler agieren als Schnittstelle zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen. Ihre Arbeitsmarktdienstleistung wird ausschließlich honoriert, wenn sie erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt haben.
Dabei suchen sie entweder im Auftrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine passende Arbeitsstelle oder sie finden im Auftrag des Betriebes die ideale Besetzung für eine offene Stelle.
Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung
Eine private Arbeitsvermittlung stellt den Kontakt zwischen Ihnen als Bewerberin oder Bewerber und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern her.
Sie bietet in der Regel zusätzliche Leistungen an, deren Kosten durch den Vermittlungsgutschein oder durch eine gesondert zu vereinbarende Vermittlungsvergütung abgedeckt werden.
So zum Beispiel:
- das Erstellen eines Bewerberprofils,
- das Inserieren in Job- und Bewerberportalen,
- das Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen oder
- die Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch.