Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig und soll zu Hause versorgt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das mit Ihrem Job vereinbaren können.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn Sie wegen eines Pflegefalls kurzzeitig nicht arbeiten, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Diese Lohnersatzleistung erhalten Sie, wenn Sie eine sofortige berufliche Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen müssen.
Das Pflegeunterstützungsgeld können Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegezeit
Wenn Sie Angehörige länger zu Hause pflegen, können Sie eine Pflegezeit nehmen. Dabei ist eine Freistellung bis zu 6 Monate möglich – entweder vollständig oder in Form einer Arbeitszeitreduzierung.
Wichtig:Wichtig: Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie erst, wenn bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte tätig sind.
Familienpflegezeit
Familienpflegezeit ist bis zu 24 Monate möglich. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit bis auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Sind Sie zum Beispiel Vollzeit beschäftigt, können Sie während der Familienpflegezeit Ihre Arbeitszeit halbieren.
Während dieser Phase erhalten Sie ein Gehalt in Höhe von 75 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen Sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten. Sie bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Das gilt so lange, bis Ihr Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie auf der Seite Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).