Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort berät und unterstützt Sie dabei.
Tipp:Hinweis: Auch Betriebs- und Personalräte können sich von unserem Arbeitgeber-Service zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten beraten lassen.
Vorteile im Überblick
Dies bedeutet für Ihren Betrieb Unterstützung durch
- positiv:eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Sie abgestimmt ist.
- positiv:Fachkräfte für morgen.
- positiv:Förderleistungen wie
- positiv:Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Lehrgangskosten oder
- positiv:Zahlung eines Qualifizierungsgeldes.
Beratung und Weiterbildungskonzept
Wenn Ihre Beschäftigten qualifiziert werden müssen, stellen sich unter anderem die Fragen wer, wann, wo und über welches Angebot weitergebildet wird und ob es finanzielle Unterstützung gibt.
Unser Angebot – Individuelle Beratung
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber-Service auf, wenn Sie zum Beispiel Unterstützung benötigen bei
- der Personalstrukturanalyse: Hieraus lässt sich zum Beispiel ableiten, wie sich der Personalbestand in Bezug auf Tätigkeitsfelder entwickelt und wo frühzeitig (neu) geplant werden muss.
- der Kompetenzanalyse: Sie können bei Ihren Beschäftigten identifizieren, welche Kompetenzen vorhanden sind und welche Qualifizierungsbedarfe bestehen beziehungsweise gedeckt werden müssen.
- der Qualifizierungsplanung: Wir unterstützen Sie bei der Planung der jeweiligen Weiterbildungsschritte.
- den Förderleistungen: Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie zum Beispiel Zuschüsse zum Arbeitsentgelt oder Qualifizierungsgeld für Ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen wollen (siehe auch folgender Abschnitt „Förderungen der beruflichen Weiterbildung im Überblick“).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Individuelle Beratung.
Förderungen der beruflichen Weiterbildung im Überblick
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Förderung von mehreren Beschäftigten über einen Sammelantrag
Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Betriebes an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter (siehe oben).
Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierte Erstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.
Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Sammelantrag für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter.
Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld
Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.
Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können.
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen.
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120
- Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
- Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20
- Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.
Berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Ihre Beschäftigten können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligen. Welchen Anteil der Kosten Sie tragen müssen und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Wir informieren Sie gerne in einem Beratungstermin über Details und weitere Voraussetzungen zum Thema Transferkurzarbeitergeld.
Ergänzende Angebote mit „mein NOW“ finden
Das nationale Onlineportal zur beruflichen Weiterbildung „mein NOW“ bietet einen Fördernavigator für Unternehmen. Darin finden Sie neben bundesweiten Angeboten auch Förderungen Ihres Bundeslandes. Die Suchfunktion und generelle Informationen zu den Arten der Förderung finden Sie im Bereich Förderung für Unternehmen bei „mein NOW“.
Neben den Fördermöglichkeiten finden Sie auf „mein NOW“ auch Beratungsangebote. Die Branchentrends und die Online-Tests und -Tools des Portals unterstützen Sie zusätzlich dabei, Ihre betriebliche Weiterbildung zu planen. Außerdem können Sie in der „mein NOW“-Weiterbildungssuche direkt nach Weiterbildungen für Ihre Beschäftigten suchen.