Förderung bei Arbeitslosigkeit
Sie können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Durch einen Bildungsgutschein sichern wir Ihnen zu, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung übernimmt. Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung besteht zudem Anspruch auf die Zahlung eines monatlichen Weiterbildungeldes und einer Weiterbildungsprämie, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie Sie einen Bildungsgutschein erhalten, erfahren Sie auf der Seite zum Bildungsgutschein.
Förderung von Beschäftigten
Sie können im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei beruflicher Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung besteht zudem gegebenenfalls Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie Sie einen Bildungsgutschein erhalten, erfahren Sie auf der Seite Weiterbildung von Beschäftigten.
Wichtig:Bitte beachten Sie: Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur in Absprache mit Ihrem Betrieb möglich ist.
Berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Sie können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligt. Welchen Anteil der Kosten der Betrieb tragen muss, und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe des Betriebs.
Details hierzu und zu weiteren Voraussetzungen einer Förderung finden Sie auf der Seite Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld. Wir Informieren Sie darüber auch gerne in einem Beratungstermin.