Beantragen Sie Arbeitslosengeld, benötigt die Arbeitsagentur einen Nachweis über Ihre bisherigen Beschäftigungen. Dieser Nachweis heißt „Arbeitsbescheinigung“. Sie wird umgangssprachlich auch „Arbeitgeberbescheinigung“ genannt.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet von Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin oder Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung zu verlangen.
Ihre ehemalige Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Die Agentur für Arbeit übersendet Ihnen eine Kopie der Arbeitsbescheinigung.