Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit

Um die Höhe und Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld festzustellen, benötigt die Agentur für Arbeit einen Nachweis von der ehemaligen Arbeitgeberin oder dem ehemaligen Arbeitgeber.

Informationen zur Arbeitsbescheinigung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Beantragen Sie Arbeitslosengeld, benötigt die Arbeitsagentur einen Nachweis über Ihre bisherigen Beschäftigungen. Dieser Nachweis heißt „Arbeitsbescheinigung“. Sie wird umgangssprachlich auch „Arbeitgeberbescheinigung“ genannt.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet von Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin oder Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung zu verlangen.

Ihre ehemalige Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Die Agentur für Arbeit übersendet Ihnen eine Kopie der Arbeitsbescheinigung.

Unternehmen

Sie sind zur Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nur verpflichtet, wenn ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit Sie dazu auffordern. Dies bedeutet: Nicht bei jeder Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses ist eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen. 

Seit dem 1. Januar 2023 sind Sie gesetzlich verpflichtet Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für die Arbeitsagenturen elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt dafür den Service BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“, BA-BEA) zur Verfügung.

Vorlagen und Formulare, für die BEA genutzt werden muss 

  • Arbeitsbescheinigung gemäß Paragraf 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • Nebeneinkommensbescheinigung gemäß Paragraf 313 SGB III
  • Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts gemäß Paragraf 312a SGB III (auch als EU-Arbeitsbescheinigung bezeichnet)
    Wenn ehemalige Beschäftigte einen Antrag auf Arbeitslosengeld im europäischen Ausland gestellt haben, fordert die Agentur für Arbeit Sie als Arbeitergeberin oder Arbeitgeber schriftlich auf, eine EU-Arbeitsbescheinigung zu erstellen und zu übermitteln. Diese wird benötigt, um eine Urkunde über die deutschen Versicherungszeiten für die ausländische Arbeitsagentur auszustellen.

Arbeitsverhältnisse, die vor 2023 beendet wurden

Wenn der oder die ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt, sind Sie verpflichtet diese zu erstellen und zu übermitteln. Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2023 beendet, sollte BA-BEA freiwillig genutzt werden.

Alternativ stehen für vor 2023 beendete Arbeitsverhältnisse die Bescheinigungen als PDF zum Download bereit. Diese und die jeweiligen Ausfüllhinweise können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

Arbeitsbescheinigung für Bürgergeld

Auch beim Antrag auf Bürgergeld wird eine Arbeitsbescheinigung benötigt, wenn dieser im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gestellt wird.

Die Vordrucke können Sie im Bereich Merkblätter und Formulare herunterladen:

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