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Für die Veröffentlichung Ihres Online-Stellenangebots benötigen Sie ein Konto. Mit diesem Konto können Sie auch alle weiteren digitalen Services nutzen.
Falls Sie noch keine Anmeldedaten zu unserem Portal haben, dann fordern Sie diese direkt bei Ihrem Arbeitgeber-Service an – telefonisch oder per Kontaktformular.
Veröffentlichen Sie Ihr Stellenangebot
Unter der Schaltfläche „Neues Stellenangebot" in Ihrem Konto finden Sie eine Eingabemaske, die Ihnen hilft, die wichtigsten Fragen zum Angebot aus Bewerbersicht zu beantworten. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser werden passende Bewerberinnen und Bewerber angesprochen. Laden Sie gegebenenfalls Ihr Firmen-Logo hoch, damit es prominent in Ihrer veröffentlichten Stellenanzeige in unserer Jobsuche erscheint.
Wenn Sie noch nicht zufrieden mit Ihrer Stellenanzeige sind oder etwas ändern möchten, dann können Sie auch nach der Veröffentlichung das Angebot jederzeit anpassen.
Mit der HR-BA-XML-Schnittstelle
Übertragen Sie Ihre Stellenangebote schnell und einfach in unser Portal. Die HR-BA-XML-Schnittstelle ermöglicht es, Ihr IT-System an die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzubinden.
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Nutzen Sie die Unterstützung des Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service unterstützt Sie bei der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie können einen entsprechenden Vermittlungsauftrag direkt über Ihr Konto, telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Wir besprechen mit Ihnen unter anderem die konkreten Anforderungen und Erwartungen an Ihre neuen Auszubildenden und ergänzen oder konkretisieren bei Bedarf Ihre Angaben.
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Ihr Stellenangebot, zum Beispiel zur
- attraktiven Unternehmensdarstellung,
- Beschreibung der Arbeitsbedingungen,
- Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens.
Wenn sich die Suche nach einer oder einem passenden Auszubildenden schwierig gestaltet, besprechen wir mit Ihnen alternative Suchmöglichkeiten. Weitere Tipps, Informationen und Einblicke in die Praxis finden Sie auf unserer Seite Qualifiziertes Personal gewinnen.
Juristischer Text:Rechtliche Grundlage für das (Online-)Stellenangebot sind die Paragrafen 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Paragraf 16 Sozialgesetzbuch Absatz 1 Zweites Buch (SGB II).
Kontakt zum Arbeitgeber-Service
Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.
Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: