Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – das ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen. Holen Sie sich Unterstützung von Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich umfassend beraten. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie finanziell unterstützen – mit einem Gründungszuschuss.
Ihre Vermittlungsfachkraft beantwortet gern Ihre Fragen rund um Selbstständigkeit und Gründungszuschuss. Fordern Sie einen Beratungstermin an – online über das Kontaktformular oder telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Eignen Sie sich das notwendige Wissen an
Als Unternehmerin oder Unternehmer brauchen Sie umfassendes Wissen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, an einem Existenzgründungs-Seminar teilzunehmen. Darin lernen Sie zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten Selbstständige haben, wie Sie einen Businessplan erstellen oder wie Sie Kunden gewinnen können.
Zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) bieten Existenzgründungs-Seminare an.
Tipp:Tipp: Existenzgründungs-Seminare oder Kurse zur Vorbereitung auf eine Betriebsübernahme finden Sie in unserer Weiterbildungssuche oder bei den Förderangeboten zu Aktivierung und beruflicher Eingliederung.
Gründungszuschuss: Finanzielle Hilfe für die Startphase
In bestimmten Fällen kann Sie die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit fördern – mit einem Gründungszuschuss. Mit dieser finanziellen Förderung können Sie schwankende Einnahmen in der Startphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern.
Welche Voraussetzungen Sie für einen Gründungszuschuss erfüllen müssen sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite: Gründungszuschuss beantragen.
Sichern Sie sich für eine erneute Arbeitslosigkeit ab
Eine schlechte Auftragslage, veränderte Rahmenbedingungen oder eine Erkrankung können dazu führen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Sorgen Sie vor, indem Sie freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung). So sind Sie abgesichert, falls Sie erneut arbeitslos werden.