Wenn sich Ihr Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten befindet und Sie deshalb Ihr Arbeitsentgelt ganz oder teilweise nicht mehr erhalten, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Dies setzt voraus, dass ein Insolvenzereignis eingetreten ist. Mit dem Insolvenzgeld wird das ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzt. Die Zahlung erfolgt einmalig.
Erfahren Sie in unserem Erklärvideo mehr darüber, was Insolvenzgeld ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie es beantragen können: Erklärvideo: Insolvenzgeld beantragen
Die rechtliche Grundlage für Insolvenzgeld sind folgende Paragrafen des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III): Paragraf 165–172, Paragraf 175, 314, 316, 323, 324 und 327.