Das Wichtigste in Kürze
Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Es soll auch Ihren Arbeitsplatz erhalten, wenn die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde.
Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss, und dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. In den meisten Fällen geschieht das aus konjunkturellen Gründen, das heißt, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist.
Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Gehalt ab, dass Sie normalerweise ausgezahlt bekommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Fachbegriff: Nettoentgelt): 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts erhalten Sie als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Wichtig:Hinweis: Die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes können Sie mithilfe des Kurzarbeitergeld-Rechners unseres Digitalen Assistenten selbst ermitteln. Dafür müssen Sie nur ein paar Fragen beantworten.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie im Merkblatt Kurzarbeitergeld.