Mit einer Arbeitsgelegenheit fassen Sie wieder Fuß in der Arbeitswelt – mit allem, was dazugehört.
In einer Arbeitsgelegenheit gehen Sie bis zu 24 Monate lang einer Tätigkeit nach, die in der Regel von einem Träger angeboten wird. Diese Tätigkeit wurde Ihnen zuvor vom Jobcenter angeboten.
Ziel einer Arbeitsgelegenheit
Wer arbeitslos wird, verliert nicht nur seine Arbeit – sondern auch die Möglichkeit, berufliches Wissen aktuell zu halten. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird darum die Rückkehr ins Arbeitsleben. Hinzu kommt: Mit dem Jobverlust werden häufig die Gelegenheiten weniger, Anerkennung zu erfahren, sich mit anderen Menschen auszutauschen oder Alltagsroutinen aufrechtzuerhalten.
Durch die Arbeitsgelegenheit gewöhnen Sie sich wieder an den Rhythmus des Arbeitslebens und das ganz ohne Druck. Sie können berufliche Erfahrungen sammeln, zusätzliche Kenntnisse erwerben und neue berufliche Tätigkeiten ausprobieren. Dies kann Ihre langfristigen Chancen verbessern, eine Arbeit zu finden. Sie können außerdem Anerkennung durch Ihre Arbeit erfahren und Kontakte zu anderen Menschen knüpfen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Bürgergeld eine Entschädigung. Der Fachbegriff hierfür lautet „Mehraufwandsentschädigung“. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.
Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen (zum Beispiel eine Monatsfahrkarte) erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um einen entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Das hat zur Folge, dass Sie weniger Bürgergeld erhalten.