Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben.
Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.
Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern.
Tipp:Gut zu wissen: Einstiegsgeld können Sie auch erhalten, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Mehr dazu und wie wir Sie in diesem Fall zusätzlich fördern können, erfahren Sie auf der Seite Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen.
Außerdem müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Von Ihrem Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
- Die Stelle bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
- Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Wichtig: Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen.
Wichtig:Wichtig: Ob Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Höhe und Dauer
Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Sie alleine oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Weiterhin ist entscheidend, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.
Es kann auch vereinbart werden, dass sich der Betrag im Laufe der Förderung ändert: Sie können zum Beispiel in den ersten Monaten der neuen Beschäftigung mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende des Bewilligungszeitraums. Das legt Ihre Ansprechperson im Jobcenter zu Beginn der Förderung fest.
Einstiegsgeld erhalten Sie für höchstens 24 Monate. Es wird zu Beginn eines Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Das Einstiegsgeld wird ohne Abzüge an Sie ausgezahlt und nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.