Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch, Bewerbungsfotos oder Kopien – bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung können Kosten entstehen. Daher können wir Sie mithilfe des „Vermittlungsbudgets“ fördern. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben zurück.
Wichtig:Wichtig: Diese Seite richtet sich an Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Sind Sie Kundin oder Kunde bei der Agentur für Arbeit, informieren wir Sie auf der Seite Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Agentur für Arbeit).
Voraussetzungen
Ziel der Förderung ist es, Sie dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung anzutreten oder eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wir können Ihnen Kosten erstatten, die entstehen, wenn Sie Arbeit suchen oder eine neue Stelle gefunden haben und diese antreten.
Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.
Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem: Sie bemühen sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung, bei der Sie langfristig versicherungspflichtig arbeiten.
Ihre Kosten können auch erstattet werden, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.
Wichtig:Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Ihnen die Kosten entstehen. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.
Das kann gefördert werden
Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben erstatten für …
- positiv:Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
- positiv:notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
- positiv:Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
- positiv:einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen
Wie Sie Kosten nachweisen
Wenn Sie die Kostenerstattung online beantragen, können Sie alle notwendigen Dokumente dazu entweder bei der Antragsstellung oder im Nachgang hochladen.
Bei der Antragsstellung können Sie zum Beispiel bereits Kostenvoranschläge, Preisauskünfte oder Ähnliches zusammen mit dem Antrag an uns schicken.
Erhalten Sie eine Förderung, müssen Sie Ihre Kosten mit entsprechenden Dokumenten im Nachgang belegen. Solche Nachweise können zum Beispiel Rechnungen oder die bereits gekauften Bahntickets sein.
So beantragen Sie das Vermittlungsbudget online
Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zu einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn Sie diese online beantragen möchten: