Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters

Wir können Ihnen die Kosten erstatten, die bei Ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle entstehen.

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Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch, Bewerbungsfotos oder Kopien – bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung können Kosten entstehen. Daher können wir Sie mithilfe des „Vermittlungsbudgets“ fördern. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben zurück.

Wichtig:Wichtig: Diese Seite richtet sich an Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Sind Sie Kundin oder Kunde bei der Agentur für Arbeit, informieren wir Sie auf der Seite Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Agentur für Arbeit).

Voraussetzungen 

Ziel der Förderung ist es, Sie dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung anzutreten oder eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wir können Ihnen Kosten erstatten, die entstehen, wenn Sie Arbeit suchen oder eine neue Stelle gefunden haben und diese antreten.

Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem: Sie bemühen sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung, bei der Sie langfristig versicherungspflichtig arbeiten. 

Ihre Kosten können auch erstattet werden, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.

Wichtig:Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Ihnen die Kosten entstehen. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.

Das kann gefördert werden

Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben erstatten für …

  • positiv:Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
  • positiv:notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
  • positiv:Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
  • positiv:einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen

Wie Sie Kosten nachweisen

Wenn Sie die Kostenerstattung online beantragen, können Sie alle notwendigen Dokumente dazu entweder bei der Antragsstellung oder im Nachgang hochladen.

Bei der Antragsstellung können Sie zum Beispiel bereits KostenvoranschlägePreisauskünfte oder Ähnliches zusammen mit dem Antrag an uns schicken.

Erhalten Sie eine Förderung, müssen Sie Ihre Kosten mit entsprechenden Dokumenten im Nachgang belegen. Solche Nachweise können zum Beispiel Rechnungen oder die bereits gekauften Bahntickets sein.

So beantragen Sie das Vermittlungsbudget online

Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zu einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn Sie diese online beantragen möchten:

Kostenerstattung online beantragen

Beantragen Sie das Vermittlungsbudget, bevor Ihnen Kosten entstehen. Zusammen mit dem Antrag können Sie entsprechende Nachweise bereits vorab mitschicken.

Vermittlungsbudget beantragen

Entscheidung von Ihrem Jobcenter

Wir prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen die Entscheidung mit. Erhalten Sie die Förderung, geht die Zahlung an das Konto, das Sie angegeben haben. Wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Unterlagen nachreichen

Ihre Kosten müssen Sie mit entsprechenden Dokumenten belegen. Diese können Sie jederzeit über die Antragsübersicht in Ihrem Profil bei dem jeweiligen Antrag hochladen.

Rechtliche Grundlage für das Vermittlungsbudget ist Paragraf 16 Absatz 1 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit Paragraf 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

Förderung: