Ganzheitliche Betreuung

Bei der ganzheitlichen Betreuung unterstützt Sie eine Coachin oder ein Coach, wenn persönliche Probleme verhindern, dass Sie eine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen können.

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Persönliche Probleme oder Belastungen im Alltag können verhindern, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung machen. Durch eine ganzheitliche Betreuung werden Sie dabei unterstützt, Ihre privaten Schwierigkeiten zu überwinden. Wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter, damit Sie Hilfe erhalten.

Passgenaue Unterstützung

Bei der ganzheitlichen Betreuung steht eine Coachin oder ein Coach an Ihrer Seite. Sie oder er berät Sie und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Belastungen und Schwierigkeiten überwinden können.

Während einer ganzheitlichen Betreuung gehen Sie zusammen Ihre persönlichen Probleme an – zum Beispiel: 

  • Konflikte in der Familie oder Ihrem Umfeld,
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen,
  • Schwierigkeiten, den Alltag zu bewältigen.

Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist es, Ihre Probleme aus dem Weg zu räumen, damit Sie eine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen können.

Die ganzheitliche Betreuung ist freiwillig. Sie können sie ablehnen oder abbrechen. Ihnen entstehen daraus keine Nachteile.

Wenn durch die Termine Kosten anfallen, zum Beispiel Fahrkosten, können diese übernommen werden.

Dauer und Ablauf der ganzheitlichen Betreuung

Ihr Jobcenter legt fest, auf welche Weise und wie lange Sie betreut werden. Ihre Coachin oder Ihr Coach setzt die ganzheitliche Betreuung mit Ihnen gemeinsam um. Mit der ganzheitlichen Betreuung gehen Sie Ihre Probleme an der Wurzel an. Dies kann unterschiedlich lange dauern und unterschiedlich viele Termine benötigen.

Betreuung nach Maß

Ein Mann hört aufmerksam zu in einer Gruppentherapie-Sitzung

Die Coachin oder der Coach berät und begleitet Sie während der ganzheitliche Betreuung. Sie oder er unterstützt Sie zum Beispiel dabei, Leistungen bei passenden Anlaufstellen zu finden. Auf Wunsch begleitet sie oder er Sie zu Terminen, zum Beispiel bei Behörden.

Um Ihre Probleme aufzuarbeiten, können auch Bezugspersonen oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden. Wichtig ist dabei, dass die Bezugspersonen oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft damit einverstanden sind. Die Termine können auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, wenn Sie dies möchten. 

Auch wenn Sie bereits an einer Maßnahme des Jobcenters teilnehmen, ist eine ganzheitliche Betreuung möglich.

Wichtig:Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine ganzheitliche Betreuung.

Schwerpunkte

Beispiele für Aufgaben, die Sie im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung angehen können: 

  • Ihren Tagesablauf gliedern, aufbauen und gestalten. 
  • Probleme in der Familie oder der Bedarfsgemeinschaft lösen.
  • Krisensituation und Konflikte bewältigen oder vermeiden.
  • Familie und Beruf vereinbaren, zum Beispiel durch Kinderbetreuung.
  • Den Alltag meistern, zum Beispiel wenn Sie Anträge ausfüllen müssen.
  • Probleme mit Sucht, bei Schulden oder Krankheit angehen.

Beratung im Jobcenter 

Sprechen Sie uns an, damit wir Sie beraten und unterstützen können. Ihre persönliche Ansprechperson prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen für die ganzheitliche Betreuung erfüllen. Sie bewertet unter anderem, ob diese für Sie erforderlich ist oder ob eine andere Leistung für Sie sinnvoller ist.