Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtige bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse.
Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.
Personen, die darlehensweise Leistungen oder Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten, sind durch den Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 11 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Wichtig:Wichtig: Erhalten Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und waren zuletzt freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie ab sofort gesetzlich pflichtversichert.