Bürgergeld bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können.
Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Bürgergeld. Welche Bedarfe in Ihrem Fall bewilligt wurden, teilt Ihnen das Jobcenter schriftlich mit. Dazu erhalten Sie einen sogenannten Bewilligungsbescheid.
Regelbedarf
Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem …
- Ernährung,
- Kleidung,
- Körperpflege,
- Hausrat,
- Haushaltsenergie und
- persönliche Bedürfnisse.
Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld
Tipp:Tipp: Wie Sie den Regelbedarf verwenden, entscheiden Sie selbst. Sie sollten monatlich einen Betrag anzusparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen.
Bedarf für Unterkunft und Heizung
Angemessene Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten werden vom Jobcenter übernommen. Welche Kosten angemessen sind, kann örtlich unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, welche Kosten in Ihrer Region als angemessen gelten.
Mehrbedarf
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.
Einmalbedarfe
Das sind Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine), die Sie einmalig bekommen können, wenn Sie zum Beispiel …
- Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder
- schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen.
Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.
Mehr Informationen dazu, erhalten Sie auf der Seite Einmalige Leistungen.
Finanzielle Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.
Diese zusätzlichen Zuschüsse gibt es auf Antrag, zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht.
Das müssen Sie beachten: Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen.
Wichtige vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Kindergeld der Familienkasse
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
- Renten
Wichtig:Wichtig: Arbeitslosengeld ist auch eine vorrangige Leistung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie es nutzen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Bürgergeld aufstocken.