Mit Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft haben Sie eine medizinische Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der BA vereinbart. Ziel ist es, die Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit zu beurteilen.
Damit die Untersuchung stattfinden kann, benötigt der Ärztliche Dienst der BA von Ihnen ausgefüllte Unterlagen, die Sie vorab zuschicken müssen. Dazu gehören zum Beispiel:
- positiv:Gesundheitsfragebogen
- positiv:Schweigepflichtentbindung
- positiv:Befunde Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes (Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen)