Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.
Die Vorteile:
- positiv:Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
- positiv:Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
- positiv:Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
- positiv:Im optimalen Fall erkennt der Betrieb Ihr berufliches Potenzial und bietet Ihnen im Anschluss eine Stelle an.
Eine MAG dauert in der Regel wenige Tage. Maximal sind 6 Wochen, in manchen Fällen bis zu 12 Wochen möglich.
Voraussetzung
Damit wir die Kosten Ihrer MAG übernehmen können, muss einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
Sie …
- sind arbeitslos,
- sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich darum bei uns arbeitsuchend gemeldet oder
- erhalten Bürgergeld.
Weitere Voraussetzung
Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie eine MAG benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAG ein Beratungsgespräch.
Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf MAG.
Finanzielle Rahmenbedingungen einer MAG
Die MAG ist kein Praktikum. Das bedeutet unter anderem: Damit Sie während der MAG finanziell abgesichert sind, erhalten Sie weiterhin Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld, sofern Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben. Da es sich um kein Arbeitsverhältnis handelt, erhalten Sie für die Teilnahme an der MAG kein Entgelt vom Arbeitgeber.