Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Durch praktische Erfahrung in einem Betrieb können Sie herausfinden, ob eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu Ihnen passt. Außerdem knüpfen Sie Kontakt zu Arbeitgebern.

Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.

Die Vorteile:

  • positiv:Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
  • positiv:Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
  • positiv:Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
  • positiv:Im optimalen Fall erkennt der Betrieb Ihr berufliches Potenzial und bietet Ihnen im Anschluss eine Stelle an.

Eine MAG dauert in der Regel wenige Tage. Maximal sind 6 Wochen, in manchen Fällen bis zu 12 Wochen möglich.

Voraussetzung

Damit wir die Kosten Ihrer MAG übernehmen können, muss einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Sie 

  • sind arbeitslos,
  • sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich darum bei uns arbeitsuchend gemeldet oder
  • erhalten Bürgergeld.

Weitere Voraussetzung

Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie eine MAG benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAG ein Beratungsgespräch.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf MAG.

Finanzielle Rahmenbedingungen einer MAG

Die MAG ist kein Praktikum. Das bedeutet unter anderem: Damit Sie während der MAG finanziell abgesichert sind, erhalten Sie weiterhin Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld, sofern Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben. Da es sich um kein Arbeitsverhältnis handelt, erhalten Sie für die Teilnahme an der MAG kein Entgelt vom Arbeitgeber.

Ihr Weg zur MAG

Beratungstermin vereinbaren

Falls Sie noch kein Beratungsgespräch zur MAG hatten: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Die Kontaktdaten Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters finden Sie über die Dienststellen-Suche.

Voraussetzungen klären

Im Gespräch mit uns finden Sie heraus, ob eine MAG grundsätzlich für Sie infrage kommt. Das heißt: Zum einen wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zum anderen wird ermittelt, ob eine MAG Ihre beruflichen Aussichten verbessert.

Fragen Sie uns am besten auch nach Fördermöglichkeiten: Wir können zum Beispiel Ihre Fahrkosten übernehmen oder die Kosten für Kinderbetreuung im Zusammenhang mit der MAG.

Betrieb suchen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich einen Betrieb suchen, bei dem Sie die MAG absolvieren möchten. In der Regel klären Sie mit dem Betrieb bereits den Ort, die Inhalte und die Dauer der geplanten MAG. Diese Informationen können Sie uns mit dem Online-Antrag mitteilen.

MAG beantragen

Sie haben das Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft geführt oder bereits einen Betrieb gefunden. Beantragen Sie dann die MAG direkt online bei uns.

Wichtig:Wichtig: Sie können den Antrag erst online stellen, wenn Ihre Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft das Online-Formular für Sie freigeschaltet hat.

Antrag stellen

Genehmigung abwarten

Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter muss Ihre MAG genehmigt haben, bevor Sie damit beginnen. Nehmen Sie an einer MAG teil und wir haben diese vorher nicht genehmigt, kann das weitreichende Folgen haben: Zum einen müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen. Zum anderen erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr, falls Sie bis zur MAG welches bezogen haben.

Kosten übernehmen lassen

Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen durch die Maßnahme entstehen, zum Beispiel Fahrkosten. 

Als Kundin und Kunde der Agentur für Arbeit können Sie dafür den Erklärungsbogen nutzen. Sind Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters wird Ihnen das entsprechende Formular per Post oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Beide Dokumente sowie notwendige Belege können Sie über den Upload-Service einreichen.

Dokumente einreichen

Tipp:Gut zu wissen: Die MAG zählen zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, wie auch die Maßnahmen bei einem Träger (kurz: MAT). Allgemeine Informationen zu Maßnahmen finden Sie in unserem Lexikonartikel Maßnahme.  

Rechtliche Grundlagen für die MAG sind Paragraf 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.