Studium mit BA-Förderung (Betriebswirtschaft, Wirtschafts- oder Sozialrecht)

Gleichzeitig studieren und Berufserfahrung sammeln – die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht’s möglich. Mit dem Förderstudium der BA sicherst du dir zudem die finanzielle Unterstützung deines Studiums.

Zu allen Studienplätzen

Bis zu 50 Förderstudienplätze im Bereich Betriebswirtschaft (BWL), Wirtschafts- oder Sozialrecht vergibt die BA jährlich. Neben der Förderung während des Studiums machst du in der vorlesungsfreien Zeit bezahlte Praktika in einer Agentur für Arbeit oder in einer Dienststelle der Familienkasse.

Du kannst dich bei uns bewerben, wenn du bereits einen Studienplatz oder eine Zusage für einen der folgenden Studiengänge hast:

Voraussetzungen

Bewirb dich für das Förderstudium der BA, wenn du…

  • in einem der genannten Studiengängen immatrikuliert bist oder eine Zusage hast
  • eine ausgeprägte Sozialkompetenz hast und kommunikationsstark bist
  • dich für betriebswirtschaftliche, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Themen interessierst und du
  • idealerweise erste Berufserfahrung hast

Vergütung

Du erhältst im Rahmen des Förderstudiums eine monatliche Vergütung. Während der Studienabschnitte an der Hochschule bekommst du monatlich 880 Euro, in den Praxisphasen 2.097 Euro pro Monat.

Perspektiven

Nach deinem Studienabschluss wirst du für mindestens 24 Monate bei der BA angestellt. Im Anschluss hast du hervorragende Übernahmechancen und vielfältige Karrieremöglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit.

Praxis durch Praktika

Während deines Praktikums bei uns erhältst du einen umfassenden Einblick in die berufliche Praxis verschiedener Rechtsgebiete. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungsgewährung nach SGB III, Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag oder Arbeits- und Insolvenzrecht.

Bewerbung für das Förderstudium bei der BA

Bewirb dich ausschließlich online über das BA-Bewerbungsportal. Folgende Unterlagen benötigst du in digitaler Form:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Schulzeugnisse der 11., 12. und gegebenenfalls 13. Klasse
  • Kopien von weiteren Zeugnissen und Nachweisen (zum Beispiel Praktika, Zeugnis einer bereits absolvierten Berufsausbildung)
  • bei Minderjährigen: Einverständnis der gesetzlichen Vertretung
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis oder Nachweis der Gleichstellung

 

Zu allen Studienplätzen