Die Berufseinstiegsbegleitung (Abkürzung: BerEb) kann für dich infrage kommen, wenn Folgendes auf dich zutrifft: Du möchtest die Haupt-, Mittel- oder Förderschule abschließen und danach eine Ausbildung machen – und brauchst für beides Unterstützung.
Eine Expertin beziehungsweise ein Experte für diese Themen hilft dir dabei, diese Ziele zu erreichen. Weil sie oder er dich dabei begleiten, ins Berufsleben einzusteigen, werden sie Berufseinstiegsbegleiterin oder Berufseinstiegsbegleiter genannt. Rechtliche Grundlage der Berufseinstiegsbegleitung ist § 49 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter (im Folgenden: Begleiterin/ Begleiter) unterstützen dich zum Beispiel dabei, ….
- den Schulabschluss zu schaffen,
- persönliche Probleme zu lösen,
- einen Beruf zu finden, der zu dir passt,
- einen Ausbildungsplatz zu finden und dich dafür zu bewerben und
- in den ersten 6 Monaten deiner Ausbildung gut zurechtzukommen.
Du legst gemeinsam mit deiner Begleiterin/ Begleiter fest, wie du im Einzelnen unterstützt werden möchtest. Dabei beachtet ihr, was du gut kannst, weißt und was dich interessiert. Deine Begleiterin/ dein Begleiter informiert deine Berufsberaterin oder deinen Berufsberater darüber, was ihr gemeinsam beschlossen habt.
Eine Berufseinstiegbegleitung kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn sie an deiner Schule angeboten wird. Frage dazu im Sekretariat deiner Schule nach. Auch deine Berufsberaterin oder dein Berufsberater können dir dazu Auskunft geben.
Außerdem musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Berufseinstiegsbegleitung für dich infrage kommen kann:
- Du brauchst Unterstützung, um deinen Schulabschluss zu erreichen.
- Du brauchst Hilfe dabei, einen Ausbildungsplatz zu finden.
- Im nächsten Schuljahr bist du in der Abschlussklasse.
- Du und deine Eltern beziehungsweise deine Erziehungsberechtigten haben einer Berufseinstiegsbegleitung zugestimmt.
Dauer und Kosten der Berufseinstiegsbegleitung
Die Begleitung beginnt in dem Schuljahr vor der Abschlussklasse. Sie unterstützt dich weiter bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und deinem Start in der Ausbildung. Spätestens 6 Monate, nachdem du eine Ausbildung begonnen hast, endet sie. Sie endet auch spätestens 24 Monate, nachdem du die Schule beendet hast – auch, wenn du noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast.
Durch die Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung entstehen dir keine Kosten.
So erhältst du eine Berufseinstiegsbegleitung
Dein Weg zur Berufseinstiegsbegleitung umfasst folgende Schritte:
- Du findest heraus, ob deine Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Falls das der Fall ist, fragst du im Sekretariat nach dem Formular für die Einverständniserklärung.
- Du und deine Eltern füllen die Einverständniserklärung aus. Damit stimmt ihr der Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung zu.
- Du führst ein erstes Gespräch mit deiner Lehrerin/ deinem Lehrer, der Berufsberaterin/ dem Berufsberater und vielleicht auch der Schulsozialarbeiterin/ dem Schulsozialarbeiter. Dabei klärt ihr gemeinsam, ob du die Voraussetzungen für eine Berufseinstiegsbegleitung erfüllst.
Ihr besprecht außerdem, wie die Berufseinstiegsbegleitung dich im Einzelnen unterstützen kann. Gemeinsam haltet ihr deine Ziele fest und besprecht, mit welchen Schritten du sie erreichen kannst.
Dokumente online übermitteln
Die Einverständniserklärung kannst du online übermitteln, indem du sie hochlädst – mit unserem Upload-Service. Auch Nachweise (zum Beispiel Schulzeugnisse) kannst du hochladen.