25.01.2017 - Julia Fröhlecke -4 MinutenMitarbeiter finden
Unternehmen, die Flüchtlinge oder Asylbewerber beschäftigen, können finanziell unterstützt werden. Die Förderungen der Arbeitsagentur im Überblick
Die Arbeitsagentur verfügt über eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die grundsätzlich für jedermann offenstehen, die aber auch für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Anspruch genommen werden können. Laut Daten zum Arbeitsmarkt 2016 hat fast jeder zehnte Betrieb zwischen Anfang 2015 und Anfang 2016 von sich aus ein Praktikum oder eine Ausbildung für Flüchtlinge angeboten. Drei Prozent der Klein- und Mittelbetriebe haben in etwa demselben Zeitraum Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen geschlossen. 406.000 Flüchtlinge waren im November 2016 hierzulande als arbeitssuchend gemeldet. Weil fast 60 Prozent von ihnen jünger als 35 Jahre sind, bieten diese Menschen enormes Potenzial für Ihre Mitarbeiter von morgen. Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmer, die geflüchtete Menschen einstellen, mit finanziellen Zuschüssen und kostenloser Beratung.
Bevor Sie sich um Fördermittel kümmern, klären Sie, was Sie generell vor der Einstellung von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder Geduldeten beachten müssen und welche dieser Gruppen überhaupt arbeiten dürfen. Sie finden diese Infos kompakt zusammengefasst in unserem FAQ „Flüchtlinge einstellen“.
Förderungen für Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen
Eingliederungszuschuss
Häufig zählen Flüchtlinge und Asylbewerber aufgrund sprachlicher oder fachlicher Defizite zur Gruppe der erschwert vermittelbaren Arbeitnehmer. Ihre hohe Arbeitsbereitschaft und Motivation macht diese Defizite oft wett, weshalb viele Unternehmer in Flüchtlingen wertvolles Potenzial sehen und den erhöhten Aufwand für die Einarbeitung in Kauf nehmen. Die Arbeitsagentur unterstützt diese Ansicht und kommt für maximal 50 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts auf. Dieser sogenannte Eingliederungszuschuss wird für maximal zwölf Monate ausbezahlt. Achtung: Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Ihr neuer Mitarbeiter seine Stelle antritt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuss, ob und in welcher Höhe Sie die Förderung erhalten, entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort.
Einstiegsqualifizierung
Wenn Sie auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden sind, aber nach Bewerbungsschreiben und -gespräch nicht einschätzen können, ob ein Bewerber der Richtige für den Job ist, ist die Einstiegsqualifizierung für Sie interessant. In sechs- bis zwölfmonatigen Praktika vermitteln Sie erste Grundlagen und lernen den Bewerber gut kennen. Mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 231 Euro monatlich unterstützt Sie die Arbeitsagentur dabei.