Förderungen für Unternehmen, die Flüchtlinge einstellen

Unternehmen, die Flüchtlinge oder Asylbewerber beschäftigen, können finanziell unterstützt werden. Die Förderungen der Arbeitsagentur im Überblick


25.01.2017 - Julia Fröhlecke -4 MinutenMitarbeiter finden

Unternehmen, die Flüchtlinge oder Asylbewerber beschäftigen, können finanziell unterstützt werden. Die Förderungen der Arbeitsagentur im Überblick

Die Arbeitsagentur verfügt über eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die grundsätzlich für jedermann offenstehen, die aber auch für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Anspruch genommen werden können. Laut Daten zum Arbeitsmarkt 2016 hat fast jeder zehnte Betrieb zwischen Anfang 2015 und Anfang 2016 von sich aus ein Praktikum oder eine Ausbildung für Flüchtlinge angeboten. Drei Prozent der Klein- und Mittelbetriebe haben in etwa demselben Zeitraum Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen geschlossen. 406.000 Flüchtlinge waren im November 2016 hierzulande als arbeitssuchend gemeldet. Weil fast 60 Prozent von ihnen jünger als 35 Jahre sind, bieten diese Menschen enormes Potenzial für Ihre Mitarbeiter von morgen. Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmer, die geflüchtete Menschen einstellen, mit finanziellen Zuschüssen und kostenloser Beratung.

Bevor Sie sich um Fördermittel kümmern, klären Sie, was Sie generell vor der Einstellung von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder Geduldeten beachten müssen und welche dieser Gruppen überhaupt arbeiten dürfen. Sie finden diese Infos kompakt zusammengefasst in unserem FAQ „Flüchtlinge einstellen“.

Förderungen für Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen

Eingliederungszuschuss

Häufig zählen Flüchtlinge und Asylbewerber aufgrund sprachlicher oder fachlicher Defizite zur Gruppe der erschwert vermittelbaren Arbeitnehmer. Ihre hohe Arbeitsbereitschaft und Motivation macht diese Defizite oft wett, weshalb viele Unternehmer in Flüchtlingen wertvolles Potenzial sehen und den erhöhten Aufwand für die Einarbeitung in Kauf nehmen. Die Arbeitsagentur unterstützt diese Ansicht und kommt für maximal 50 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts auf. Dieser sogenannte Eingliederungszuschuss wird für maximal zwölf Monate ausbezahlt. Achtung: Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Ihr neuer Mitarbeiter seine Stelle antritt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuss, ob und in welcher Höhe Sie die Förderung erhalten, entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort.

Einstiegsqualifizierung

Wenn Sie auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden sind, aber nach Bewerbungsschreiben und -gespräch nicht einschätzen können, ob ein Bewerber der Richtige für den Job ist, ist die Einstiegsqualifizierung für Sie interessant. In sechs- bis zwölfmonatigen Praktika vermitteln Sie erste Grundlagen und lernen den Bewerber gut kennen. Mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 231 Euro monatlich unterstützt Sie die Arbeitsagentur dabei.

Assistierte Ausbildung

Geflüchtete im neuen Job als Maler
© Michael Loewa/laif - Über die Hälfte der arbeitslosen Flüchtlinge sind jünger als 35 Jahre.

Manche Auszubildenden brauchen zusätzliche Unterstützung, um ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen, von Sprach- und Bildungskursen bis zur Vermittlung von Fachkenntnissen, die im Rahmen der regulären Zeit im Betrieb nicht vermittelbar sind. Hier bietet die Arbeitsagentur eine Reihe von Kursen und Maßnahmen an. Unternehmer werden ideell bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der assistierten Ausbildung unterstützt. Auch für die Arbeitnehmer sind die zusätzlichen Maßnahmen kostenfrei, da die Arbeitsagentur den Aufwand trägt.

Förderungen für Arbeitnehmer

So wie die Unterstützung durch die Arbeitsagentur Ihnen als Arbeitgeber hilft, kann sie auch für die Arbeitnehmer sehr wertvoll sein. Weisen Sie Ihren zukünftigen Mitarbeiter daher auf folgende Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur hin:

Ausbildungsbegleitende Hilfen für junge Menschen

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen für junge Menschen (abH) sind von der Förderidee her ähnlich der assistierten Ausbildung. Der Unterschied: Die abH-Maßnahmen finden in Form von Kursangeboten außerhalb der Arbeitszeit statt, eine unterstützende Begleitung des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahmen, bei denen Allgemeinbildung, Fachkenntnis und Sprache vermittelt werden oder auch eine sozialpädagogische Begleitung stattfinden kann, trägt die Arbeitsagentur.

Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU)

Sie beschäftigen einen oder mehrere Flüchtlinge und möchten ihnen neue Perspektiven bieten? Eine gute Idee, denn Sie als Arbeitgeber profitieren vom zusätzlichen Know-how, das Ihre Mitarbeiter sammeln. Die Arbeitsagentur kommt dabei teilweise für die Kosten einer Weiterbildung auf und zahlt dem Arbeitnehmer Zuschüsse, die Ausgaben wie Fahrtkosten decken sollen. Bei der Art der Weiterbildung muss es sich um eine Maßnahme handeln, die die Qualifikation des Beschäftigten deutlich verbessert und unter Umständen zu einem noch nicht erfolgten Berufsabschluss führt. Konkrete und auf die spezifische Situation des Arbeitnehmers angepasste Infos zu WeGebAU und den drei Fördersäulen kann die Arbeitsagentur vor Ort geben.

Förderungen kombinieren

Manche der hier genannten Fördermöglichkeiten können auch kombiniert werden. Die Mitarbeiter im Arbeitgeber-Service kennen die Details und helfen Ihnen gerne weiter. Alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen, Infos zu Antragsberechtigten und Antragsstellung für die genannten Förderungen hat die Arbeitsagentur übersichtlich im Bereich Fördermöglichkeiten zusammengestellt.