Mit Förderung etwas bewegen

Um Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu integrieren bietet die Bundesagentur für Arbeit individuelle Unterstützung für Arbeitgeber:innen.


02.12.2022 - Matthias Haft und Julia Kleinikel -3 MinutenMitarbeiter finden

Für Menschen mit Behinderung ist es genauso wichtig, einen Arbeitsplatz zu haben, wie für alle anderen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet individuelle Unterstützung für Arbeitgeber:innen, um Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu integrieren. Arbeitgeber:innen können zahlreiche finanzielle Hilfen und andere Leistungen für die Einstellung Behinderter in Anspruch nehmen.

Zahlen lügen nicht. Und so offenbart auch ein Blick in die aktuelle Arbeitsmarktstatistik Erhellendes. Während von Oktober 2021 bis Oktober 2022 die Zahl der Arbeitslosen um ca. zehn Prozent gesunken ist, sank die Zahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung lediglich um etwa fünf Prozent. Zudem liegt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Schwerbehinderung bei 195 Tagen – und damit 40 Tage über der von Menschen ohne Behinderung.

Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung 

„Ich werbe dafür, Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben“, betont Katrin Krömer, Personalvorständin der Bundesagentur für Arbeit. „Nicht die Einschränkung behindert, sondern die fehlende Arbeitsplatzausstattung, hier kann die BA die Betriebe fördern.“

Beispiel Ausbildung: Arbeitgeber:innen können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. So gibt es bei der Ausbildung eines behinderten Menschen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 60 Prozent, für schwerbehinderte Auszubildende sogar 80 Prozent. In Ausnahmefällen gibt es für beide Gruppen sogar einen Zuschuss von 100 Prozent für das letzte Ausbildungsjahr. Die Förderung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt. Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation zum Inhalt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.

Zusätzlich gibt es für Arbeitgeber:innen Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener. Zu Letzteren gehört, wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einzelfall.

Nach der Ausbildung ist noch nicht Schluss mit der Förderung: So kann nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung ein Eingliederungszuschuss (kurz EGZ) zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gewährt werden. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn Menschen mit Behinderung nach dem Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung übernommen werden und während der Ausbildung ebenfalls Anspruch auf Zuschüsse vorlagen.

Mit einer Probebeschäftigung Chancen geben

Mit einer Probebeschäftigung erhalten Menschen mit Behinderungen die Chance, ihre Fähigkeiten im Unternehmen zu zeigen und sich damit als geeignete Arbeitskraft zu beweisen. Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für die Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen erstattet bekommen. Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderungen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. Dabei liegen die Chancen auch bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber: Personalvorständin Krömer weist darauf hin, dass Unterschiede auch weiterbringen können. „Eine hohe Motivation, Verlässlichkeit und Identifikation mit der Arbeitgeberin zeichnen Menschen mit Behinderungen aus.“

Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes

Auch für Arbeitshilfen im Betrieb werden Zuschüsse gewährt. Und zwar dann, wenn dies für eine dauerhafte Teilhabe erforderlich ist und Arbeitgeber:innen nicht verpflichtet sind, die Kosten für die Arbeitshilfen zu übernehmen. 

Im Vordergrund stehen dabei notwendige Anpassungen von Arbeitsplätzen, die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit und arbeitsschutzrelevante Themen. Der Zuschuss kann bis zur Deckung der Gesamtkosten gewährt werden.

Der Technische Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit (kurz TBD) berät Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen und am Arbeitsmarkt teilhaben lassen möchten. Themen können zum Beispiel grundlegende Abläufe und Fördermöglichkeiten sein. Gegebenenfalls stellt der TBD auch den Kontakt zu Vermittlungs- und Integrationsfachkräften in den Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcentern her.

Mit gutem Beispiel voran

Bei ihren Beratungen kann die Bundesagentur für Arbeit auch ihre eigenen praktischen Erfahrungen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen einbringen. Immerhin elf Prozent der Beschäftigten der BA sind Menschen mit Schwerbehinderung. Krömer dazu: „Die BA ist eine Organisation, die Inklusion lebt. Jeder zehnte Mitarbeitende bei uns hat eine Schwerbehinderung.“ 


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