In Deutschland sind alle Gesetze und Verordnungen rund um das Arbeiten im Arbeitsrecht zusammengefasst. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielt dabei eine besondere Rolle. Das Arbeitsrecht sichert Ihnen zum Beispiel umfassende Rechte rund um den Arbeitsvertrag, Lohn oder Urlaub zu.
Arbeitsvertrag
Sie haben Ihre Arbeit in Deutschland begonnen. Den Arbeitsvertrag können Sie schriftlich oder mündlich geschlossen haben. Spätestens einen Monat später muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber aber die Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und Ihnen geben.
Dieses Dokument muss unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Name und Adresse Ihrer Arbeitgeberin / Ihres Arbeitgebers
- Arbeitsort und Beschreibung Ihrer Aufgaben
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsfrist
- Höhe des Arbeitslohnes, mögliche Zuschläge und wann der Lohn an Sie ausgezahlt wird
- vereinbarte Arbeitszeit, garantierte Mindestarbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Hinweis auf geltende Tarifverträge
Der Arbeitsvertrag muss nicht in einer Sprache geschrieben sein, die Sie verstehen. Sie müssen aber genug Zeit haben, um den Arbeitsvertrag übersetzen zu lassen, bevor Sie ihn unterschreiben.
Lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages geben, wenn Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber den Vertrag unterschrieben haben.
Tipp:Tipp: Wenn Sie als Saisonarbeitskraft nach Deutschland kommen, können Sie diesem Muster-Vertrag entnehmen, wie ein solches Dokument aussehen kann: Muster: befristeter Arbeitsvertrag mit landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften Der Muster-Vertrag steht Ihnen im Download-Center außerdem in den Sprachen Englisch, Rumänisch, Ukrainisch und Georgisch zur Verfügung.
Kündigung
Sie oder Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber können Ihre Saisonbeschäftigung vorzeitig kündigen. Welche Fristen dabei beachtet werden müssen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Nur in besonderen Fällen kann Ihre Beschäftigung fristlos gekündigt werden.
Eine Kündigung ist nur gültig, wenn diese nachweisbar übergeben wurde. Das ist der Fall, wenn eine Kündigung als schriftliches Dokument vorliegt und von beiden Seiten unterschrieben wurde. Eine Kündigung ist auch dann gültig, wenn eine Zeugin oder ein Zeuge anwesend war, als eine Kündigung ausgesprochen oder als schriftliches Dokument übergeben wurde. Eine Kündigung per E-Mail gilt nicht als schriftliche Kündigung und ist daher ungültig.
Arbeitszeit
Die durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland beträgt 8 Stunden pro Tag. Vorübergehend kann sie auf bis zu 10 Stunden pro Tag erweitert werden. Zwischen 2 Schichten ist normalerweise eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben.
Pausen
Arbeiten Sie täglich zwischen 6 bis 9 Stunden, müssen Sie spätestens nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten machen. Arbeiten Sie länger als 9 Stunden am Tag, sind es 45 Minuten. Das Arbeitsrecht verbietet es, die Pause am Ende der täglichen Arbeitszeit zu machen, um früher zu gehen.
Pausen sind keine Arbeitszeit und werden darum nicht bezahlt.
Urlaub
Auch als Saisonarbeitskraft haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser beträgt mindestens 2 Tage für jeden Monat, in dem Sie voll arbeiten. Der Urlaub kann Ihnen am Ende Ihrer Beschäftigung auch ausgezahlt werden, wenn Sie das mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorher vereinbart haben.
Arbeiten Sie an Sonn- oder Feiertagen, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen eine entsprechende Anzahl freier Tage als Ersatz anbieten.
Lohn
In Deutschland gibt es für alle Beschäftigten einen Mindestlohn, das heißt: Keine Arbeitgeberin oder Arbeitgeber darf weniger als diesen Stundenlohn zahlen. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde brutto. Das heißt: Von diesem Betrag werden noch Steuern und andere Abgaben abgezogen.
Auch wenn mit Ihnen ein Akkordlohn vereinbart wurde, dürfen Sie nicht weniger verdienen als den gesetzlichen Mindestlohn.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zudem eine Lohnabrechnung geben. Dieses Dokument listet unter anderem auf, wie viel an Steuern von Ihrem Brutto-Lohn abgezogen wird. Auch die Kosten für Ihre Unterkunft können von Ihrem Lohn abgezogen werden, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Arbeitgeber diese stellen. Der entsprechende Betrag muss ebenfalls in der Lohnabrechnung ausgewiesen sein.
Tipp:Tipp: Wenn Sie als Saisonkraft nach Deutschland kommen, können Sie sich an diesem Muster-Unterkunftsvertrag orientieren: Vertrag über Leistungen in Zusammenhang mit einem Saisonarbeitsverhältnis: Unterkunft-Verpflegung-ReisekostenDer Muster-Vertrag steht Ihnen im Download-Center außerdem in den Sprachen Englisch, Rumänisch, Ukrainisch und Georgisch zur Verfügung.