Dauerhaft in Deutschland leben
Sie haben sich für ein Leben in Deutschland entschieden? Die wichtigsten Fragen zur Niederlassungserlaubnis und deutschen Staatsangehörigkeit beantworten wir hier.
Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, dann können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für diese sogenannte Niederlassungserlaubnis gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Sie besitzen seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
- Ihr Lebensunterhalt ist ohne staatliche Hilfe gesichert.
- Sie dürfen keine Vorstrafen haben.
- Sie haben mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Sie dürfen arbeiten und besitzen die notwendige Arbeitserlaubnis.
- Sie haben ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie kennen die rechtlichen und gesellschaftlichen Regeln Deutschlands.
- Ihre Wohnung ist für Ihre Familie und Sie ausreichend.
Sie können unter bestimmten Bedingungen auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU erhalten. Diese Erlaubnis gilt unbefristet und bietet teilweise weitergehende Rechte.
Bei Fragen können Sie sich an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort wenden.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Dort stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sie werden vor Ort darüber informiert, welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen? Sie können die Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erhalten, wenn Sie zum Beispiel zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Inhaber/-in einer Blauen Karte EU
- Absolventin oder Absolvent einer deutscher Hochschule
- Hochqualifiziert
- Selbstständig
- in Deutschland eingebürgert
Tipp:Gut zu wissen: Ist Ihr Antrag anerkannt, können Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.
Wenn Sie nicht als Deutsche oder Deutscher geboren sind, haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft (Einbürgerung). Folgende Voraussetzungen gelten in der Regel für die Einbürgerung:
- Sie leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
- Sie können den Unterhalt für sich und Ihre Familie ohne staatliche Hilfe sicherstellen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
- Sie haben einen Einbürgerungstest bestanden.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz. Das sogenannte Bekenntnis geben Sie in der Einbürgerungsbehörde ab.
Weitere Informationen gibt es online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Führen Sie vor dem Antrag auf Einbürgerung ein Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde. Denn bei einer Einbürgerung gibt es viele Besonderheiten zu beachten.
Die Einbürgerung ist kostenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie in der Stadt- oder Kreisverwaltung. Weitere Auskünfte bekommen Sie auch im Bezirksamt oder in der Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde.
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