Die BA kann Sie beim Aufbau von Jugendwohnheimen durch Zinszuschüsse und bei einer Modernisierung beziehungsweise Sanierung mit einem einmaligen Zuschuss anteilig unterstützen. Der einmalige Zuschuss steht befristet seit dem 1. Januar 2019 zur Verfügung. Die Frist wurde über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Damit wird ein fließender Übergang bis zur Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ in den einzelnen Bundesländern sichergestellt
Weitere Hinweise können Sie dem Flyer „Förderung von Jugendwohnheimen“ entnehmen.
Tipp:Die genauen rechtlichen Bestimmungen finden Sie in Paragraf 80a SGB III in Verbindung mit Paragraf 80b SGB III und in der Anordnung des Verwaltungsrates der BA zur Förderung von Jugendwohnheimen.
Kontakt und Beratung
Das Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service (OS) berät Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten beim Bau oder Umbau von Jugendwohnheimen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail.
Agentur für Arbeit Bochum
Operativer Service (OS)
Dutumer Str. 5
48431 Rheine