Grundsätzlich gilt: Sie entscheiden, wie Sie Ihre Angebote in KURSNET einpflegen möchten. Abhängig von den Rahmenbedingungen, eignen sich jedoch bestimmte Verfahren besser als andere.
Bei den Verfahren Online-Eingabe sowie XML-Upload benötigen Sie außerdem ein Benutzerkonto in KURSNET: Anmeldung und Registrierung.
Wichtig:Wichtig: Ihnen stehen beide Verfahren zur Verfügung – allerdings nicht parallel. Bei einem Wechsel steht das neue Verfahren nach der nächsten Aktualisierung der Daten zur Verfügung.
Online-Eingabe
Bei der Online-Eingabe können Sie Ihre Angebote über eine Eingabe-Maske
- zeitlich unabhängig einstellen, bearbeiten oder löschen,
- neue Angebote schnell und direkt veröffentlichen und
- mehrere Bearbeiterinnen oder Bearbeiter einsetzen.
Tipp:Gut zu wissen: Die Eingabemaske bietet einen „Bearbeitungsassistenten“. Diese Funktion führt Sie durch alle notwendigen Schritte.
Empfehlung: Nutzen Sie die Online-Eingabe, wenn Sie Ihre Angebote wöchentlich oder monatlich bearbeiten. Das Verfahren eignet sich, wenn Sie bis zu 50 Angebote in KURSNET betreuen.
XML-Upload
Mit dem XML-Upload können Sie beliebig viele Angebote, Änderungen oder Löschungen schnell und automatisiert in die KURSNET-Datenbank übertragen. Den XML-Upload können Sie entweder intern, über externe IT-Dienstleister oder entsprechende Software abwickeln.
Vorteile des XML-Verfahrens sind:
- Sie können große Datenmengen an KURSNET übertragen.
- Mit einem Vorgang können Sie mehrere Bildungsveranstaltungen ändern, löschen oder neu einstellen.
- Häufige Änderungen an Ihren Angeboten lassen sich flexibel und zeitsparend in KURSNET übertragen.
- Sie können das Verfahren automatisieren.
Empfehlung: Nutzen Sie den XML-Upload, wenn Sie überregional an mehreren Standorten agieren und mehr als 50 Angebote veröffentlichen, ändern oder löschen möchten.
Wie Sie das XML-Verfahren nutzen, erfahren Sie auf der Seite XML-Upload in KURSNET.
Einstellen durch die Bundesagentur für Arbeit
Neue Angebote (Anzahl maximal 50) können Sie auch von der Bundesagentur für Arbeit einstellen, ändern und löschen lassen. Die Redaktion erfasst jedoch nur gesetzlich geregelte Bildungsveranstaltungen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungen an Berufsfachschulen
- Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz
- Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz
- Meisterfortbildungen nach der Handwerksordnung
- Umschulungen
Nutzen Sie dafür die Formulare Anforderungen für die redaktionelle Erfassung Ihrer rechtlich geregelten Bildungsangebote
Eingabetabelle zur redaktionellen Erfassung
Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: