Wie kann meine Qualifikation anerkannt werden?

Ihre beruflichen Qualifikationen entscheiden, ob Sie in Deutschland arbeiten können. Dazu müssen Sie diese für bestimmte Berufe offiziell anerkennen lassen. Informieren Sie sich, für welche Berufe das notwendig ist und wie Sie vorgehen.

Anerkennung von Qualifikationen: Das ist gemeint

In Deutschland gibt es bestimmte Vorschriften für Berufe. Diese regeln zum Beispiel Aufgaben, Verantwortung und Fachwissen für diesen Beruf.

In vielen Fällen müssen Sie das offiziell bestätigen lassen. Dieser Prozess heißt „Anerkennung“.

Für Menschen, die nicht aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stammen, ist eine Anerkennung in vielen Fällen auch für das Visum erforderlich.

Die Anerkennung ist nicht kostenlos. Das Verfahren selbst und die Vorbereitung sind mit Kosten verbunden.

Wann Sie eine Anerkennung brauchen

Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend vorgeschrieben: In diesen Berufen dürfen Sie ohne Anerkennung nicht arbeiten. Das sind „reglementierte Berufe“.

Reglementierte Berufe sind zum Beispiel:

  • Ärztin oder Arzt
  • Pflegefachkraft
  • Erzieherin oder Erzieher
  • Architektin oder Architekt
  • Lehrerin oder Lehrer

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, finden Sie über die Suche von Anerkennung in Deutschland heraus.

Das gilt bei nichtreglementierten Berufen

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, brauchen keine Anerkennung.

Kommen Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, brauchen Sie für viele Berufe die Anerkennung für Ihr Visum:

  1. Sie sind Fachkraft ohne Hochschulabschluss: Dann benötigen Sie eine berufliche Anerkennung
  2. Sie sind Akademikerin oder Akademiker: Sie benötigen in der Regel eine Zeugnisbewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank anabin. Wie Sie vorgehen, lesen Sie in der Anleitung zur Prüfung des Anerkennungsstatus.

Es gibt auch die Möglichkeit durch Berufserfahrung ein Visum zu erhalten. Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen finden Sie auf der Seite Make it in Germany: Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene.

Wir unterstützen Sie

Die Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Anerkennung. Als offizielle Stelle bieten wir Ihnen Hilfe an – umfassend und kostenlos.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie wissen möchten 

  • ob Sie für eine Arbeit in Deutschland eine Anerkennung brauchen,
  • welche Stelle für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen zuständig ist,
  • wie Sie einen Job in Deutschland finden.

Bereiten Sie dafür folgende Unterlagen vor:

  • positiv:Aktueller Lebenslauf
  • positiv:Unterlagen, mit denen Sie Ihre beruflichen Kenntnisse belegen (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate)
  • positiv:Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse
  • positiv:Wenn Sie an einer Hochschule studiert haben: Ihr Abschlusszeugnis

Kontakt aufnehmen

Anerkennung: Die wichtigsten Schritte

Prüfen Sie, ob Sie eine Anerkennung benötigen

Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen sowohl in reglementierten als auch nicht reglementierten Berufen in vielen Fällen die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.

Staatsangehörige aus der EU, dem EWR oder der Schweiz benötigen nur dann eine Anerkennung, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten.

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie über die folgende Seite:

Suche von Anerkennung in Deutschland

Finden Sie die zuständige Stelle für Ihre Anerkennung

Welche Stelle für Ihre Anerkennung zuständig ist, hängt auch davon ab, wo Sie in Deutschland arbeiten möchten.

Die zuständige Stelle finden Sie ebenfalls über die Suche von Anerkennung in Deutschland.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen

Für jeden Beruf werden andere Unterlagen benötigt. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie dabei.

Wichtig:Wichtig: Bestimmte Unterlagen müssen übersetzt und offiziell beglaubigt werden. Das ist zum Teil mit Kosten verbunden.

Reichen Sie die Unterlagen ein, warten Sie die Entscheidung ab

Reichen Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft alle Ihre Unterlagen. Sie erhalten ein Schreiben mit dem Ergebnis.

Das Ergebnis kann sein: 

  • Ihre Qualifikation wird anerkannt, 
  • Ihre Qualifikation wird nicht anerkannt,
  • Ihre Qualifikation wird nur zum Teil anerkannt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wenn Ihre Qualifikation nicht anerkannt wird, gibt es gegebenenfalls andere Möglichkeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie dabei unterstützen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Wege nach Deutschland suchen, die zu Ihren Qualifikationen passen. Weitere Informationen: Beratung und Unterstützung

Vielleicht kommt für Sie auch eine Ausbildung in Deutschland in Frage. Bei einer Ausbildung erlernen Sie einen bestimmten Beruf. Der Vorteil: Eine deutsche Ausbildung wird überall in Deutschland anerkannt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Eine Ausbildung in Deutschland machen.

Im Schreiben mit Ihrem Ergebnis steht, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Ihnen noch fehlen. In den meisten Fällen können Sie diese in Deutschland ausgleichen.

Sie können dazu spezielle Prüfungen oder praktische Maßahmen machen. Dies ist oft mit Kosten verbunden.

Wenn Sie alle Unterlagen komplett eingereicht haben, sollte es in der Regel innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung geben. Diese Frist kann in schwierigen Fällen einmalig verlängert werden.

Wichtig:Wichtig: Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie bei der Anerkennung unterstützen, zum Beispiel beim Vorbereiten der Unterlagen. Sie hat aber keinen Einfluss darauf, wie lange das Verfahren dauert. Sie kann es auch nicht beschleunigen.

Für die Anerkennung müssen Sie bestimmte Unterlagen übersetzen oder offiziell beglaubigen lassen. Auch die Anerkennung selbst ist kostenpflichtig. Das müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite EURES: Targeted Mobility Scheme (TMS).

Für eine Ausbildung müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis von der Schule anerkennen lassen. In diesem Fall ist das Bundesland zuständig, in dem Sie die Ausbildung machen.

Wie Sie vorgehen, lesen Sie in der Anleitung anabin: Suche nach Institutionen.

Weitere Informationen: Anerkennung in Deutschland: Schulabschlüsse

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