Beratung vor Ort, Vermittlung weltweit

Sie möchten Arbeits- oder Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen – die Bundesagentur für Arbeit berät Sie dabei.

Mit Beratung zu neuen Arbeits- und Fachkräften

Auf der Suche nach Arbeits- und Fachkräften sowie Auszubildenden müssen Unternehmen immer öfter in die Ferne blicken und im Ausland auf die Suche gehen.

Wenn Sie bei Ihrer Suche nach Personal die BA mit der Unterstützung beauftragen, beziehen wir auf Ihren Wunsch die internationalen Arbeitsmärkte mit ein.

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und begleitet Sie bei der Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland. Außerdem berät die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA einwanderungsinteressierte Bewerberinnen und Bewerber zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland. Bei passenden Voraussetzungen erfasst sie die Profile qualifizierter Fachkräfte. Passt jemand auf eines Ihrer Stellenangebote, unterbereitet der Arbeitgeber-Service Ihnen die entsprechenden Vermittlungsvorschläge.

Ihr Stellenangebot in unserem Portal für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland

Nutzen Sie gern unseren eService und legen Sie einfach Ihr Stellenangebot online an. Denken Sie daran, Ihr Stellenangebot verständlich und ansprechend zu gestalten:

  • Geben Sie ausreichende Informationen zu den Konditionen: Neben der Angabe des Gehalts können das weitere vertragliche Rahmenbedingungen sein wie Urlaubstage, Möglichkeiten zur Teil- oder Gleitzeit usw.
  • Formulieren Sie Anforderungen oder Wünsche etwa in Bezug auf die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber.

Ihre Anzeige auf Make it in Germany und in EURES

Im Stellenportal der BA können Sie Jobanzeigen so anlegen, dass Sie automatisch auch im Jobportal auf make-it-in-germany.com und bei den European Employment Services (EURES) veröffentlicht werden. So erreichen Sie noch mehr potentielle Bewerberinnen und Bewerber.

Hierfür können Sie in unserem Stellenportal unter dem Punkt „Veröffentlichungen bei Kooperationspartnern“ bei "Auswahl der Kooperationspartner" die Felder „Veröffentlichung im Portal Make-it-in-Germany“ und „Veröffentlichung EURES“ anwählen.

Hinweis

Wenn Sie möchten, dass die Bundesagentur für Arbeit passende Bewerberinnen und Bewerber für Ihre offene Stelle vermittelt, nehmen Sie gern Kontakt zum Arbeitgeber-Service auf.

Damit es auch nach der Anwerbung passt: Drei Fragen zur Willkommenskultur

Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Willkommenskultur entscheidend zur nachhaltigen Integration von Fachkräften aus dem Ausland beisteuert. Wir möchten dafür sorgen, dass sich Personal aus dem Ausland bei inländischen Unternehmen wohlfühlt. Wer sich nicht wohlfühlt, entscheidet sich früher oder später für die Rückkehr ins Heimatland oder für eine Arbeitsaufnahme in einem anderen Land.

Empfehlenswert ist in erster Linie, die initialen Hürden so gering wie möglich zu halten. Wichtige Dokumente sollten Sie übersetzen lassen. Außerdem sollten Sie überprüfen, ob es immer zwingend nötig ist, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an perfekt Deutsch sprechen können.

Es hilft auch, wenn Sie als Arbeitgeber bei der Einreise unterstützen, z. B. mit einer (teilweisen) Kostenübernahme der Anreise. Zum Ankommen zählt zudem, eine Wohnung oder einen KiTa-Platz fürs Kind zu haben. Helfen Sie bei der Suche.

Willkommenskultur muss gelebt werden. Es ist nicht damit getan, bei der Einreise zu unterstützen und dann zu hoffen, dass der Rest schon von allein funktionieren wird. Ob sich Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland dauerhaft willkommen fühlen, hängt stark davon ab, wie sehr sie teilhaben können. Sprachliche und kulturelle Rücksichtnahme ist dabei eine wichtige Grundvoraussetzung, die von der Belegschaft und dem Unternehmen getragen werden muss.

Auch die Einbindung in Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder in das lokale Vereinsleben helfen dabei, Fuß zu fassen. Umso mehr Integration stattfindet, umso wahrscheinlicher ist es auch, dass sich ausländische Arbeits- und Fachkräfte dauerhaft für Ihr Unternehmen und den Standort Deutschland entscheiden.