Hier finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen zu YouConnect. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, wenden Sie sich gerne an unser Postfach:
Häufig gestellte Fragen zu YouConnect
Im ersten Schritt können Sie durch das Ausfüllen des Kontaktformulars auf dieser Webseite ein Informationspaket anfordern. Dieses erhalten Sie alternativ auch bei Ihrer lokalen Agentur für Arbeit. Das Informationspaket enthält u.a. eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Bereitstellung von YouConnect.
Die Nutzungsvoraussetzungen sind in unserem Informationspaket abgebildet. Siehe Antwort zur Frage 1.
Die örtlichen Partner (Agentur für Arbeit, Jobcenter gE, Jobcenter zkT, SGB VIII-Träger) schließen eine Kooperationsvereinbarung für den jeweiligen Verbund ab. Es müssen mindestens zwei Rechtskreise am Datenaustausch beteiligt sein.
Mit YouConnect stellt die Bundesagentur für Arbeit ein IT-System zum Datenaustausch beteiligter Sozialleistungsträger (SGB II, SGB III und SGB VIII) bereit.
Werden Aufgaben als Träger der Jugendhilfe wahrgenommen (im Sinne des SGB VIII), darf am Datenaustausch teilgenommen werden.
Bei freien Trägern ist es abhängig von deren Rolle, ob YouConnect genutzt werden darf.
Über die Übertragung dieser Rolle und Aufgaben entscheidet der Auftraggeber.
Für jede/n Anwender*in aus dem SGB II werden vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 pauschal 18,36 € / Monat verrechnet. Für die Nutzung von YouConnect wird das Verwaltungskostenbudget erhöht. Ab dem Jahr 2023 werden die Kosten des PEB (Produkteinzelkostenblatt) auf Basis der Ist-Kosten und Nutzerzahlen aus den Jahren 2021/2022 berechnet.
Nein. YouConnect ist ein IT-System, das dem Datenaustausch von mindestens zwei Sozialleistungsträgern dient, die an einem gemeinsamen Fall arbeiten. YouConnect ist ein Sekundärsystem. Das bedeutet: Die rechtkreisinterne Fallarbeit findet im eigenen IT-System statt. YouConnect unterstützt den rechtskreisübergreifenden Datenaustausch. Eine Übersicht über das Produkt erhalten Sie in diesem Video.
Nein, es werden keine Daten erhoben, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten von Mitarbeiter*innen der Institutionen einzelner Rechtskreise erlauben. Die Bundesagentur für Arbeit führt keine bundesweiten Auswertungen durch.
Ja. Es werden umfangreiche Nutzerhandbücher zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus steht eine Supportstruktur zur Verfügung.
Alle Informationen erhalten Sie in diesem Video.
Abhängig vom Sachverhalt sieht das IT-System YouConnect vor, dass Einwilligungserklärungen von Kunden vor der Speicherung von Daten eingeholt werden. Anwender*innen werden durch YouConnect bei der Erhebung von datenschutzrelevanten Informationen unterstützt. Der Funktionsumfang von YouConnect ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt.
Nach SGB X können junge Menschen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr die Antragstellung durchführen.
Die Einbindung der Schulen ist derzeit nicht möglich. Hierfür fehlt die gesetzliche Grundlage. Für die Einbindung der Schulen wird eine bundesgesetzliche Regelung benötigt.