Drittstaat

Definition: Ein Drittstaat im Sinne des Aufenthaltsrechts ist ein Land, das nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Die Schweiz ist den EWR-Staaten gleichgestellt. Wer die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzt, ist deshalb auch kein Angehöriger eines Drittstaates.

Arbeitskräfte aus Drittstaaten benötigen ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen – anders als Arbeitskräfte aus Mitgliedsstaaten des EWR oder aus der Schweiz. Das regelt

  • das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) und
  • die Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV).

Menschen aus Drittländern können in Deutschland also arbeiten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Fallbeispiel

Sie wollen in Ihrem Unternehmen Auszubildende aus dem Ausland einstellen. Sie fragen sich, ob deren Herkunftsland ein Drittstaat ist.

  • Fall A: Die Auszubildenden kommen aus Georgien.
  • Fall B: Die Auszubildenden kommen aus Island.
    • positiv:positiv:Fall A: Georgien ist weder in der EU, noch im EWR. Georgien ist deshalb ein Drittstaat.
    • negativ:positiv:Fall B: Island ist nicht in der EU, gehört jedoch zum EWR. Island ist deswegen kein Drittstaat.