Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel:
- verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre).
- eigene Kinder und Pflegekinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Haushalt leben.
Wird Bürgergeld beantragt, muss jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft die Anlage bei einer Haushaltsgemeinschaft (HG) einzeln ausfüllen, wenn es mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammenlebt.