Kindergeldzuschlag

Definition: Das Wort „Kindergeldzuschlag“ wird manchmal verwendet, wenn es um den Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen geht. Der richtige Begriff ist „Kinderzuschlag“.

Mit „Kindergeldzuschlag“ ist eigentlich der Kinderzuschlag (KiZ) gemeint. Das ist ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld oder einer vergleichbaren Leistung beantragt werden. Es gibt ihn seit 2005.

Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende beantragen, die Kindergeld bekommen, aber mit ihrem Einkommen nicht die ganze Familie versorgen können.

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