Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Ein Weg zum Beruf kann dann die Berufsausbildung in Teilzeit sein.
Teilzeit-Berufsausbildung im Betrieb
Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden. Im Gespräch wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte stellen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für beide machbar ist.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Man geht davon aus, dass sich in dieser Zeit Auszubildende mit den wesentlichen Betriebsabläufen noch in vertretbarer Zeit vertraut machen können.
Wichtig ist: Auszubildende und Betrieb sind sich am Ende einig, wie viele Arbeitsstunden täglich oder in der Woche geleistet werden müssen.
Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.
Beispiel: Bei einer 3-jährigen Berufsausbildung wird vereinbart, die Ausbildungszeit auf 75 Prozent zu reduzieren. Das Ende der Ausbildung verschiebt sich folglich um ein Jahr. Die Ausbildung in Teilzeit dauert in diesem Fall vier Jahre.
Manche Auszubildende erreichen das Ausbildungsziel trotz Teilzeit in der regulären Dauer. So verfolgen zum Beispiel Auszubildende, die Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen, ihr Ausbildungsziel in der Regel besonders effektiv. In diesem Fall ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Berufsschulunterricht bei Ausbildung in Teilzeit
Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.
Ausbildungsplan und Beantragung
Ihr Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das mit Ihnen vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Anschließend beantragen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb die Teilzeit-Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer.
Vergütung der Teilzeit-Ausbildung
Als Teilzeit-Auszubildende oder -Auszubildender haben Sie – genauso wie Vollzeit-Auszubildende – Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb und kann daher entsprechend geringer ausfallen als bei Vollzeit üblich. In der Praxis wird jedoch oft eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Zielgruppen der Berufsausbildung in Teilzeit
- Frauen, die ein Kind erwarten
- Mütter und Väter mit kleineren Kindern
- Menschen, die Angehörige pflegen
- Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
- Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen
- Menschen aus dem Ausland
- Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen