Damit schwerbehinderte Menschen nicht nur am Arbeitsleben teilhaben, sondern eine für sie geeignete Arbeit ausüben können, haben sie besondere Rechte. Sind Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für Sie.
Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (im Folgenden: Gleichstellung) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden.
Ziel der Gleichstellung ist, Ihre Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen: Die Gleichstellung soll Ihnen helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden beziehungsweise zu behalten.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung. Stellen Sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online.
Auswirkungen einer Gleichstellung
Sind Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte wie sie. Im Rahmen einer Beschäftigung bedeutet das zum Beispiel Folgendes:
- Das Gesetz schützt Sie stärker vor Kündigungen als nicht-behinderte Beschäftigte.
- Sie können außerdem finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, der Ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt.
- Sie haben Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsämter.
- Zuschüsse oder andere Formen der Förderung erleichtern es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in wirtschaftlicher Hinsicht, Sie einzustellen und dauerhaft zu beschäftigten.
Ausnahmen der Gleichstellung
Anders als schwerbehinderte Menschen haben Sie durch eine Gleichstellung keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzungen für eine Gleichstellung
Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
- Der Grad Ihrer Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30.
- Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland.
- Aufgrund Ihrer Behinderung ist Ihr Arbeitsplatz gefährdet oder Sie können deswegen keinen geeigneten Arbeitsplatz finden.
Wann eine Person als schwerbehindert gilt, welche Stelle Art und Grad der Behinderung feststellt und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Gleichstellung.
Arbeitsplatz gilt als gefährdet
Eine Behinderung kann am Arbeitsplatz vielfältige Auswirkungen haben. Sie kann zum Beispiel verursachen, dass …
- Sie häufig fehlen,
- Sie dauerhaft wenig belastbar sind,
- Sie nicht so mobil sind wie Ihre Kolleginnen oder Kollegen,
- Sie fortwährend Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen benötigen.
Treffen eine oder mehrere dieser Einschränkungen auf Sie zu, kann das bedeuten, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. In manchen Fällen wird dies durch eine Abmahnung oder ein Fehlzeitengespräch deutlich.
Sonderfälle der Gleichstellung
Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten für die Gleichstellung in bestimmten Situationen besondere Regeln.
Besonderheiten gibt es auch bei Beamtinnen und Beamten sowie anderen Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz. Mehr Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Gleichstellung.