Der Corona-Zuschlag und der Kinderbonus 2021 sind Sonderzahlungen, die die zusätzliche Belastung durch den mehrmonatigen Lockdown abmildern sollen. Erhalten können diese finanzielle Unterstützung Familien mit Kindern beziehungsweise Menschen, die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II erhalten.
Corona-Zuschlag: Unterstützung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Kinderbonus 2021: Sonderzahlung für Familien
Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien. Es handelt sich dabei um ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150 Euro pro Kind.
Es gelten dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen, wie für das Kindergeld. Er wird für alle Kinder ausgezahlt, für die im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die Auszahlung beginnt ab Mai 2021 für alle Kinder, die in diesem Monat Kindergeld erhalten. Für Kinder, für die in einem anderen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
Auch für den Kinderbonus ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch als eigene Zahlung neben dem Kindergeld.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe.