Ein Software-Fehler hat dazu geführt, dass Nutzerinnen und Nutzern des Portals der Bundesagentur für Arbeit (BA) kurzzeitig einzelne Informationen zu Anträgen anderer Kundinnen und Kunden angezeigt wurden. Das Problem wurde umgehend behoben.
Der Fehler trat am Nachmittag des 5. Juli 2022 im Rahmen der Aktualisierung einer eingesetzten Software eines Drittanbieters auf. Einzelne Nutzerinnen und Nutzer konnten kurzzeitig Informationen bezüglich des Bearbeitungsstandes von Anträgen, sowie zu bereits gesendeten und fehlenden Unterlagen der Nutzerin oder des Nutzers einsehen, die oder der sich zuvor angemeldet hatte. Die Anträge selbst und die zugehörigen Unterlagen konnten nicht eingesehen oder bearbeitet werden. Auch weitere Daten der zuvor angemeldeten Nutzerin und des zuvor angemeldeten Nutzers konnten nicht eingesehen werden.
Die BA hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Problems reagiert und den Drittanbieter informiert. Es wurde zeitnah auf die Vorversion zurückgestellt. Damit wurden weitere fehlerhafte Anzeigen verhindert. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer von dem Problem betroffen waren, konnte nicht ermittelt werden.
Der Vorfall wurde als Datenschutzpanne dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeldet.
Der Schutz der persönlichen Daten ihrer Kundinnen und Kunden hat für die BA oberste Priorität. Die BA entschuldigt sich ausdrücklich für diesen Fehler. Sollten Sie persönlich betroffen sein, dann können Sie gerne Kontakt mit dem Kundenreaktionsmanagement Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen.