Kindergeld und Kinderzuschlag steigen 2025: Kein neuer Antrag notwendig

Anspruchsberechtigte Familien erhalten ab Januar 2025 automatisch mehr Kindergeld und Kinderzuschlag

Mitteilung vom 08.01.2025

Gute Nachrichten für Familien: Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Auszahlungsbeträge beim Kindergeld und Kinderzuschlag. Wer die Leistungen bereits erhält, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab sofort in der neuen Höhe ausgezahlt.

255 Euro Kindergeld pro Monat und Kind

Seit dem 1. Januar 2025 hat sich das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind erhöht. Kindergeldberechtigte, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen nichts veranlassen. Die höhere Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse.

Die konkreten monatlichen Überweisungstermine 2025 finden Sie auf der Seite Auszahlungstermine.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite Kindergeld verstehen.

Bis zu 297 Euro Kinderzuschlag monatlich

Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) beträgt seit dem 1. Januar 2025 nun 297 Euro pro Kind (2024: 292 Euro). Erhalten Familien bereits KiZ oder haben diesen beantragt, müssen sie sich um nichts kümmern. Die Anpassung des Auszahlungsbetrags erfolgt automatisch.

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die konkrete Höhe richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen der Familie. Mit Bezug des KiZ besteht zudem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (zum Beispiel einen Zuschuss zum Schulmittagessen oder zum Mitgliedsbeitrag des Sportvereins) und Eltern können sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen.

Informieren Sie sich bei der Familienkasse zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag oder prüfen Sie einen möglichen Anspruch mit dem KiZ-Lotsen in wenigen Schritten.

Gut zu wissen: Leistungen online beantragen

Mit dem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Sie Anträge und Anliegen bei der Familienkasse schnell, sicher und bequem online erledigen. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite eServices der Familienkasse.