Das Bundesministerium für Arbeit Soziales (BMAS) bietet die wichtigsten Informationen zum Mindestlohn kompakt als Broschüre an. Sie richtet sich an Beschäftigte, die einen schnellen Überblick suchen.
Das BMAS beantwortet in der Broschüre die häufigsten Fragen zum Mindestlohn und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen. Dazu gehören zum Beispiel wann und wie Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen.
Die Broschüre kann kostenlos auf der Webseite des BMAS heruntergeladen werden. Sie ist neben Deutsch auch in weiteren Sprachen verfügbar: BMAS: Broschüre „Mindestlohn“
Für wen der Mindestlohn gilt
Den Mindestlohn in Deutschland gibt es seit dem 1.
Ausgenommen sind nur besondere Personengruppen und Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende oder Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren. Eine vollständige Auflistung ist Teil der Broschüre.
Das Recht auf Mindestlohn gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle, einen Minijob oder eine Saisonbeschäftigung handelt. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Erhöhung des Mindestlohns 2025
Seit dem 1.
Über die Erhöhung entscheidet die Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie der Wissenschaft.