Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsgesetz) tritt am 1.
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz werden die Förderinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter wird das Qualifizierungsgeld eingeführt. Das an das Kurzarbeitergeld angelehnte Qualifizierungsgeld ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Das Qualifizierungsgeld bietet eine Perspektive für Beschäftigte in Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Es unterstützt die Betriebe gezielt bei der Fachkräftesicherung.
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des bisherigen Nettoentgeltes. Die Beschäftigten werden im Umfang der Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und erhalten die Förderung als Lohnersatz.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz stellen wir zeitnah im Portal der Bundesagentur für Arbeit bereit.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.