„Während in den ersten Jahren der Verwaltungsreform noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes diese Übergabemöglichkeit nutzten, übertragen inzwischen auch sehr große Landesfamilienkassen ihre Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA – für die Kommunen ein klarer Vorteil, profitieren sie doch letztlich vom Zuständigkeitswechsel durch den Wegfall sämtlicher Kosten für die Kindergeldbearbeitung“, konstatiert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA.
Für Kindergeldberechtigte ist eine friktionsfreie, unbürokratische Übernahme abgesichert.
Reformvollendung: Familienkassenlandschaft
Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 eine große Strukturreform ein, um bis Ende 2021 den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Denn bisher bearbeiteten rund 18.000 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld aus.
Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene müssen ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Ländern und Kommunen gibt es noch keine Pflicht.
Familienkasse zahlt monatlich an knapp 10 Millionen Familien Kindergeld aus
Die rund 5.200 Beschäftigten der Familienkasse zahlten im vergangenen Jahr an rund 9,7 Millionen Familien Kindergeld und Kinderzuschlag aus. Insgesamt zahlte die Behörde damit rund 47 Milliarden Euro aus – das entspricht in etwa 11 Prozent des gesamten Bundeshaushalts.
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