Für das kommende Jahr hat die BA Gesamtausgaben in Höhe von knapp 38 Mrd. Euro eingeplant. Nach den Rekordausgaben in Höhe von 61 Mrd. Euro im Jahr 2020, und voraussichtlich 58 Mrd. Euro für das laufende Jahr, nähern sich die geplanten Ausgaben dem Vorkrisenniveau an. Der Rückgang wird vor allem durch die voraussichtlich sinkenden Ausgaben für die Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld begünstigt.
Zudem rechnet die BA mit steigenden Einnahmen. Für das Jahr 2022 werden Einnahmen von knapp 37 Mrd. Euro berechnet, ein Plus von 3,2 Prozent.
Weiterhin Defizit erwartet – keine Rücklage
Pandemiebedingt geht die BA weiterhin von einem Zuschussbedarf aus, der nach dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshalt 2022 durch den Bund getragen werden soll. Durch die hohen Defizite in den Jahren 2020 und 2021 ist die Rücklage in Höhe von knapp 26 Mrd. Euro aufgebraucht. Für beide Jahre zusammen wird zudem der Bund knapp 24 Mrd. Euro bereitstellen. Ab dem Jahr 2023 wird erstmals wieder ein Überschuss erwartet, sofern die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.
Zwei Milliarden Euro für Investitionen in Weiterbildung
Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung bilden auch im kommenden Jahr einen Schwerpunkt und werden mit 2 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt. Davon entfallen knapp 900 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten, denn der Strukturwandel und die fortschreitende Digitalisierung verändern den Arbeitsmarkt.
Junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf kann die BA mit rund 1 Milliarde Euro fördern. Dazu zählen die Berufseinstiegsbegleitung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die assistierte Ausbildung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.
Ausgaben für Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sinken voraussichtlich
Für das Arbeitslosengeld hat die BA rund 15,9 Mrd. Euro eingestellt, 3,2 Mrd. Euro weniger als im laufenden Jahr. Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeiter sind im nächsten Haushalt 1,7 Mrd. Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die BA für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro ausgeben. Voraussetzung ist hier, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wieder verschlechtern.
Temporär weiterhin Personalbedarfe für pandemiebedingte Mehraufwände
Der Verwaltungsrat hat zudem einem pandemiebedingten Personalbedarf von rund 3.300 Beschäftigungsmöglichkeiten zugestimmt. Damit können im Jahr 2022 in diesem Umfang vor allem temporäre Arbeitsverträge verlängert werden. Das ermöglicht der BA weiterhin, die pandemiebedingten Mehraufgaben abzufedern. So muss die BA über eine Million Abschlussprüfungen für beendete Kurzarbeit durchführen, die bis ins Jahr 2023 andauern werden.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu:
„Die Lage am Arbeitsmarkt scheint sich weiter zu entspannen. Dennoch stehen wir vor großen Herausforderungen – die Zahl der Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter zu, trotz aller Bemühungen verfestigt sich leider Arbeitslosigkeit, Transformation und Strukturwandel in der Wirtschaft verlangen Unternehmen und Beschäftigten in den nächsten Jahren viel ab. Der Verwaltungsrat versucht mit diesem Haushalt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Arbeitslose wie Beschäftigte ausreichend unterstützt und gefördert werden können. Die nächste Bundesregierung muss den Arbeitsmarkt weiter aktiv unterstützen und dafür braucht die Bundesagentur absehbar Schuldenfreiheit. Die Beschäftigten der BA arbeiten auch weiterhin unter Volllast, um die Leistungsgewährung gleichzeitig mit der großen Anzahl der Abschlussprüfungen für das Kurzarbeitergeld und aller übrigen umfangreichen Aufgaben in Beratung und Vermittlung zu stemmen. Hierfür versucht der Verwaltungsrat mit diesem Haushalt auch den notwendigen personellen Rahmen zu schaffen.“
Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu:
„Der heute durch den Verwaltungsrat festgestellte Haushalt stellt für eine herausfordernde Zukunft auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt die Handlungsfähigkeit der BA sicher. Für Unternehmen steht die Fachkräftesicherung wie auch der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft im Mittelpunkt. Hierfür sind die duale Berufsausbildung, die Zuwanderung von Fachkräften und die Weiterqualifizierung von Beschäftigten wichtige Anliegen. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch im Haushalt der BA wider. Die Botschaft ist: Am Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen nicht scheitern. Vermittlung und Beratung werden durch personelle und organisatorische Maßnahmen gestärkt. In den Ausbau weiterer digitaler Angebote der BA wird investiert. Damit werden von der Selbstverwaltung der BA gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt geschafften.“
Finanzvorstand Christiane Schönefeld:
„Nach zwei Krisenjahren mit historisch hohen Ausgaben legen wir nun wieder einen Haushalt vor, der sich dem Vorkrisenniveau annähert. Wenn der Rahmen günstig bleibt, können wir ab dem Jahr 2023 wieder in kleinen Schritten eine stützende Rücklage für konjunkturelle Krisenzeiten aufbauen. Wie wertvoll unsere 26 Milliarden Euro Rücklage waren, hat die Krise deutlich gezeigt. Den Wandel am Arbeitsmarkt begleiten wir mit kraftvollen Investitionen in Qualifizierungen für Arbeitslose und Beschäftigte. Mehr als zwei Milliarden Euro stehen bereit, um Arbeitslose und Beschäftigte weiterzubilden.“
Hinweis
Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.
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