Meldeversäumnisse häufigster Grund
Die Jobcenter mussten im vergangenen Jahr 193.729 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen, 22.618 mehr als im Jahr 2020. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt aber weiterhin erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2019 wurden noch 806.811 Minderungen ausgesprochen.
Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2019 resultiert vor allem aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 und den Folgen der Pandemie. Einerseits wurde der Arbeitsmarkt zeitweise sehr belastet und die Zahl an Vermittlungsvorschlägen und Qualifizierungen sank. Andererseits gab es durch die Schutzverordnungen mehr telefonische und weniger persönliche Beratungen. Telefonische Beratungstermine werden ohne Rechtsfolgen verschickt, ein mögliches Versäumnis bleibt dann folgenfrei. Deswegen sank der Anteil der Minderungen für Terminversäumnisse, der sonst stets bei 75 Prozent liegt, auf rund 52 Prozent.
Im vergangenen Jahr mussten 3,1 der Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden. Umgekehrt heißt das, 97 von 100 Menschen kommen mit Sanktionen nicht in Berührung.
Regierung plant Sanktionsmoratorium
Die von der Bunderegierung geplanten befristeten Ausnahmeregelungen sollen im Sommer 2022 in Kraft treten und bis zum Ende des Jahres gelten. Aktuell ist geplant, dass ab dann keine Minderungen ausgesprochen werden, wenn beispielsweise eine Arbeit oder eine Maßnahme verweigert wird. Für Terminversäumnisse ohne wichtigen Grund müssten aber weiterhin Minderungen ausgesprochen werden.
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt die Reformvorschläge zum Bürgergeld und die darin geplanten Änderungen der Sanktionsregeln: „Wir begrüßen die Reformen zu Sanktionen, brauchen aber eine Handhabe gegen die kleine Gruppe, die sich sonst entzieht. Die große Mehrheit der Menschen, die von den Jobcentern auf ihrem Weg in Arbeit unterstützt werden, kommt mit Sanktionen gar nicht in Berührung. Es ist für unsere Arbeit kontraproduktiv, die Miete zu kürzen oder Jugendliche anders zu behandeln als Erwachsene. Ebenso wichtig ist, dass wir besondere Härten berücksichtigen und Sanktionen vorzeitig beenden können. Für eine sehr geringe Minderheit aber brauchen wir auch weiterhin eine Handhabe, wenn sie zum Beispiel Beratungsgespräche ohne Grund versäumen – weil wir sonst den Kontakt zu ihnen verlieren und ihnen nicht mehr helfen können.“
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.