Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet Vermittlungsabsprache mit Jordanien

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine weitere Vermittlungsabsprache mit einem Nicht-EU-Staat nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz abgeschlossen. Sie schafft die Grundlage für die Rekrutierung und Vermittlung von Pflegekräften aus Jordanien für Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch die Bundesagentur für Arbeit.

10.05.2022 | Presseinfo Nr. 24

Die Umsetzung erfolgt über das Programm Triple Win, das die BA und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam durchführen. Der aufenthaltsrechtliche Zugang, der durch die Absprache ermöglicht wird, gilt nur für Vermittlungen im Rahmen des Programms Triple Win. Sie kann nicht von anderen - beispielsweise privaten - Vermittlern genutzt werden.
Nach über einjährigen intensiven Verhandlungen unterzeichneten am Dienstag, den 10. Mai, Markus Biercher, Geschäftsführer Internationales der BA, und Nayef Zakariya Stetieh, der jordanische Arbeitsminister, die Absprache vor Ort bei einem Besuch in Amman. Zudem nahm die deutsche Botschaft in Jordanien an der Unterzeichnung teil.

Mit der Rekrutierung im Ausland leistet die BA einen Beitrag, benötigte Pflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Gleichzeitig ist es der BA ein besonderes Anliegen, gerade im sensiblen Gesundheitsbereich nur dort Pflegekräfte zu rekrutieren, in denen selbst kein Mangel besteht. Daher finden alle Aktivitäten der BA ausschließlich in enger Absprache mit staatlichen Akteuren statt, die selbst ein Interesse an der Vermittlungszusammenarbeit haben. Die ersten Rekrutierungen in Jordanien sind für 2022 geplant. Die Pflegekräfte werden danach mehrere Monate in ihrem Heimatland sprachlich und fachlich auf ihre neue Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. Mit den ersten Einreisen und Arbeitsaufnahmen wird Mitte 2023 gerechnet.

Hintergrund:

Zu Vermittlungsabsprachen: Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt es der Bundesagentur für Arbeit, mit Drittstatten Vermittlungsabsprachen nach § 16d Abs. 4 Aufenthaltsgesetz über die Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften abzuschließen.

Vermittlungsabsprachen erlauben den Fachkräften aus den Partnerländern unter anderem, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse erst nach der Einreise nach Deutschland einzuleiten. Regulär muss ein Anerkennungsbescheid bereits vor der Visumvergabe vorliegen. Somit beschleunigen Vermittlungsabsprachen die Einreise der benötigten Fachkräfte.

Zum Programm Triple Win: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet die BA mit den Ländern Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Indonesien sowie Indien zusammen. Im Rahmen des Programms nahmen bislang insgesamt 3.561 Fachkräfte und 198 Azubis eine Beschäftigung bzw. Ausbildung in Deutschland auf.

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