Harmonisierung der Familienkassenlandschaft
Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.
Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene mussten ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Ländern und Kommunen gibt es noch keine Pflicht.
„Wir haben die von der Bundesregierung beschlossene Reform hin zu einem einheitlichen Ein-Säulen-Modell bald erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile übertrugen auch fast alle großen Landesfamilienkassen ihre Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA – am Anfang der Verwaltungsreform waren es noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes, die diese Übergabemöglichkeit nutzten. Dabei liegt der Vorteil klar auf der Hand: Mit dem Zuständigkeitswechsel fallen für die Kommunen sämtliche Kosten für die Kindergeldbearbeitung weg, Familien profitieren von den umfangreichen Online- und Dienstleistungsangeboten der Familienkasse der BA. Um nun den finalen Schritt zum besagten „Ein-Säulen-Modell“ zu vollziehen, bedarf es jedoch einer zweiten Reformstufe – diese befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren“, konstatiert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA.
Familienkasse zahlt monatlich an über 10 Millionen Familien Kindergeld aus
Die rund 5.600 Beschäftigten der Familienkasse zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld und Kinderzuschlag an über 10 Millionen Familien und etwa 16,7 Millionen Kindern aus. Insgesamt zahlte die Behörde damit rund 49 Milliarden Euro.
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