Geflüchtete Menschen, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens den Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen und arbeiten dürfen, beziehen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Sie werden dann von den Jobcentern betreut. Ausnahme sind die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer, die durch die „Massenzustrom-Richtlinie“ sofort Zugang zum SGB II erhalten.
Wer als Geflüchtete oder Geflüchteter neu in Deutschland ist, steht vor vielen Herausforderungen. Die Sprache muss erlernt und Schul- und Berufsabschlüsse anerkannt werden. Womöglich sind eine Weiterbildung oder Qualifikation notwendig. Bei diesen Schritten unterstützen die Jobcenter. Von besonderer Bedeutung ist die Sprache. Deshalb nehmen die Menschen an Integrationskursen teil und bekommen bei Bedarf zusätzliche Berufsbezogene Sprachförderung. Aktuell nehmen 208.000 Menschen die von den Jobcentern betreut werden, an Integrationskursen teil.
Von den Jobcentern wurden im Jahr 2022 durchschnittlich 571.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter, also Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus den nicht europäischen Asylherkunftsländer betreut. Dabei handelt es sich um die Länder, aus denen in den Jahren 2015 und 2016 die meisten Menschen nach Deutschland geflüchtet sind: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. 2012 waren es noch 105.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern von 81.000 im Jahr 2012 auf 568.000 Menschen im Jahr 2022. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Auszubildenden. 2012 waren 2.500 junge Menschen aus diesen Ländern in Ausbildung, waren es 2022 bereits 44.000.
Ein umfassendes Datenangebot der Statistik der BA finden Sie hier:
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