Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßt das Gesetz. Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales: „Die Reform geht in die richtige Richtung, Deutschland wird für ausländische Arbeitskräfte interessanter. Die BA berät bereits jetzt jährlich über 150.000 Zuwanderungsinteressierte und entscheidet über 340.000 Arbeitsmarktzulassungen. Unsere Aufgaben werden nun umfangreicher, dem stellen wir uns gern und bereiten uns darauf vor.“
Hürden senken, um mehr Menschen für Deutschland zu gewinnen
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Hürden für die Einwanderung gesenkt, Deutschland als Zielland attraktiver und ein moderneres Zuwanderungssystem gestaltet werden. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schrumpft das sogenannte Erwerbspersonenpotenzial ohne Zuwanderung demografisch bedingt bis 2035 um sieben Millionen. Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, diesen Effekt abzufedern.
Der Gesetzentwurf ermöglicht beispielsweise, dass Fachkräfte mit anerkannter Qualifikationen auch eine ganz andere qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland, können durch das Gesetz leichter Arbeit in Deutschland aufnehmen. Zudem soll mit der so genannten Chancenkarte ein Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen werden.
Durch Digitalisierung die Herausforderungen stemmen
Ahuja betont: „Wichtig ist mir ein behördenübergreifender Digitalisierungsschub. Individuelle behördeninterne digitale Insellösungen reichen nicht. Schnellere und unbürokratische Verfahren gelingen nur mit einem gemeinsamen digitalen Austausch zwischen den beteiligten Partnern. Zudem muss eine angemessene Personalausstattung der Behörden mitgedacht werden.“
Pressebilder von Vanessa Ahuja zum Download finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/presse/pressefotos-der-ba
Nähere Informationen zum FEG finden Sie auf den Seiten des BMI.
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