Die BA hat nach intensiven Beratungen mit dem Unternehmen und einer detaillierten Prüfung der Voraussetzungen festgestellt, dass bei einer erneuten Insolvenzeröffnung die Beschäftigten Insolvenzgeld erhalten können.
Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Insolvenzgericht. Den entsprechenden Antrag hat das Unternehmen nach eigener Aussage heute eingereicht. Die BA zahlt für die Beschäftigten des Unternehmens Insolvenzgeld, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Beschäftigte müssen für den Bezug des Insolvenzgelds zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts unternehmen.
Zum Insolvenzgeld
Das Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenzeröffnung gezahlt. Es entspricht der Höhe nach dem Nettoentgelt und wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gezahlt. Diese liegt aktuell bei 7.550 Euro in Westdeutschland sowie 7.450 Euro in Ostdeutschland.